Das Jobcenter hat seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit, bestimmte Arbeitsverhältnisse auf unterschiedliche Weise nach § 16 e SGB II (FAV) zu fördern. Darüber hinaus soll dies auch in immer mehr kommunalen Anlaufstellen möglich sein. Erfahre hier alle wichtigen Punkte rund dieses Thema!
Wie genau funktioniert die Förderung von Arbeitsverhältnissen?
Durch die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) werden zum einen Langzeitarbeitslose und zum anderen auch sogenannte arbeitsferne Personen, die sich nur sehr schwer vermitteln lassen, auf verschiedene Weisen gefördert. Das Ziel ist dabei, dass sie schon bald wieder eine Arbeitsplatz-Perspektive haben und einen neuen Job erhalten. Auf diese Weise können sie ein selbstbestimmtes Leben führen und müssen sich nicht mehr an die Regeln des Jobcenters halten.
Doch die Voraussetzung für die Förderung von Arbeitsverhältnissen ist es, dass die Betroffenen mindestens 6 Monate intensiv unterstützt und durch das Jobcenter integriert wurden und immer noch nicht vermittelt werden konnten. Durch die unterschiedlichen Maßnahmen sollen die Chancen auf einen neuen Job daher steigen.
Achtung: Nicht verwechseln mit JAV
Auch wenn diese beiden etwas zu tun haben können, verwechseln viele Google-Besucher und Recherche-Treibende JAV und FAV. Beim JAV handelt es sich um die Jugend- und Ausbildungsvertretung. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wird zum Beispiel in einem Betrieb gewählt, sofern schon ein Betriebsrat gegründet worden ist. Tatsächlich geht das auch nur, wenn ein solcher vorher bestanden hat.
Was wird alles unternommen und wie lange dauern die Maßnahmen?
Die Betroffenen erhalten eine Förderung von bis zu 75 % bezogen auf das sogenannte berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt. Hierbei muss die jeweilige Vermittlungskraft alle wichtigen Punkte betrachten und dann eine Entscheidung treffen.
Ein Beispiel:
Wenn das monatliche Arbeitsentgelt 1500 € betrug und 75 % gefördert werden, bekommst Du dementsprechend 1333,12 €.
Übrigens: Alle einmalig gezahlten Entgelte sind in diesem Fall nicht berücksichtigungsfähig, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld.
Wie läuft die Förderung von Arbeitsverhältnissen ab?
Nachdem die Förderung eines Arbeitsverhältnisses bewilligt, wurde, musst Du sich erneut beim Jobcenter vorstellen und besprichst mit dem Vermittler alle wichtigen Punkte. Unter anderem wird dabei eine umfassende Analyse Deiner Stärken und Schwächen durchgeführt. Diese hilft dabei, Dich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und den passenden Job zu finden. Darüber hinaus werden Dir in dem Beratungsgespräch alle erforderlichen Schritte genau erläutert.
Gibt es auch Förderungen für Unternehmen?
Ja, auch Unternehmen können unter bestimmten Umständen Förderungen beantragen, wenn Sie eine arbeitslose Person beschäftigen. Dabei gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel einen sogenannten Eingliederungszuschuss. In diesem Fall können sogar Arbeitsverhältnisse bis maximal 12 Monate gefördert werden. Beachte aber immer, dass eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt nur ein erster Schritt ist.
Wenn Du wirklich nachhaltig wieder aktiv sein willst, solltest Du an bestimmten Weiterbildungen teilnehmen, um Deine Chancen weiter zu erhöhen. Es ist daher auch immer ein Engagement Deinerseits erforderlich, um nach Arbeitslosigkeit schnell wieder ein unbeschwertes und eigenständiges Leben führen zu können.