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Autounfall – was tun? Tipps zur Schadensregulierung

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Laut Statistischem Bundesamt hat es im Jahr 2012 rund 2,4 Millionen polizeilich registrierte Unfälle auf deutschen Straßen gegeben. Nur ein Bruchteil – genau 299.637 Unfälle – zog einen Personenschaden nach sich. In der Mehrzahl der Fälle bleibt es beim Blechschaden. Trotzdem – für Sie als Autofahrer kann die Schramme beim Ausparken oder eine kleine Unachtsamkeit beim Abbiegen teuer werden. Verhalten Sie sich im Rahmen der Schadensregulierung nicht korrekt, kann Ihre Kfz-Versicherung auf die Haushaltskasse zurückgreifen.

Das A und O – eine sichere Unfallstelle

Generell beginnt die korrekte Schadensregulierung mit einer Sicherung der Unfallstelle. Was haben Sie als Autofahrer hier zu beachten? Generell müssen sich an einem Verkehrsunfall Beteiligte zuerst einen Überblick verschaffen. Gerade die Absicherung der Unfallstelle ist jetzt wichtig.

Schalten Sie zuerst die Warnblickanlage ein und ziehen Ihre Warnweste an, die im Fahrzeug vorhanden sein sollte und:

  • markieren die Unfallstelle für den Verkehr durch das Warndreieck
  • stellen bei schlechter Sicht zusätzlich eine Warnleuchte auf
  • beurteilen den Zustand eventuell verletzter Personen und
  • benachrichtigen Polizei sowie Notarzt.

Bei allen diesen Schritten ist natürlich auch auf die Eigensicherung zu achten. Beim Benachrichtigen der Rettungsdienste ist neben dem Ort unbedingt anzugeben, wie viele Personen verletzt sind und wie schwer deren Verletzungen sind.

Handelt es sich um einen Unfall mit geringen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, können diese an den Straßenrand bewegt werden, um eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen.

Wichtig: Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie sich als Beteiligter keinesfalls von der Unfallstelle entfernen. Andernfalls steht schnell der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum. Haben Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigt, sollte nach Verstreichen einer angemessenen Wartezeit der Kontakt zur nächstgelegenen Polizeidienststelle aufgenommen werden.

Beweismittel: Wer hat Schuldy

Ein wichtiger Aspekt der Schadensregulierung ist die Schuldfrage. Um sich später nicht in einer defensiven Position wiederzufinden, sollten Sie unbedingt Beweismittel sichern – auch bei geringem Sachschaden. Optimal ist ein Foto, alternativ kann auch eine Unfallskizze angefertigt werden. Sichern Sie zudem die Adressdaten von Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben.

Auf diese Weise fällt es später leichter, Ansprüche gegenüber den Versicherungen durchzusetzen. Ob Sie die Polizei rufen oder nicht, ist teilweise übrigens eine Ermessensfrage. Bei einer niedrigen Schadenshöhe kann auf deren Anwesenheit verzichtet werden. Allerdings ist die Aufnahme des Unfalls sicherer, als sich auf die Aussagen des Unfallgegners zu verlassen. In jedem Fall auszutauschen sind die Personalien der am Unfall Beteiligten.

Tipp: Geben Sie am Unfallort nie ein Schuldeingeständnis ab. Die Schuldfrage wird in der Regel später geklärt. Ein frühes Schuldeingeständnis (ohne Rücksprache mit dem eigenen Versicherer) gefährdet nach den Versicherungsbedingungen mitunter sogar den Versicherungsschutz.

Die Schadensregulierung als Geschädigter

Werden Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, entsteht ein Anspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Um die Schadensregulierung anzustoßen, müssen Sie diese Ansprüche erst geltend machen und sich an den Versicherer wenden. Grundsätzlich können Sie hier den Ersatz der Reparaturkosten verlangen (bei freier Werkstattwahl), die Schätzung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen (hier nachzulesen) und die Auszahlung des Betrags, den Kostenersatz für einen Mietwagen, Ersatz für Ab- und Anmeldung, Schmerzensgeld usw. verlangen.

Hinweis: Gerade im Zusammenhang mit Personenschäden ist es sinnvoll, sich um anwaltliche Hilfe zu bemühen, um alle Forderungen im eigenen Interesse geltend zu machen bzw. durchzusetzen.

Die Schadensregulierung als Verursacher

Als Verursacher eines Schadens ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Regulierung der Schäden verantwortlich, die Ihrem Unfallgegner entstanden sind. Es ist Ihre Aufgabe, den Unfall beim Versicherer zu melden. In der Regel ist diese Schadensmeldung über spezielle Rufnummern möglich, die den Unfall aufnehmen. Oder Sie nutzen die heute immer weiter verbreiteten Onlineformulare zur Schadensmeldung.

Letztere erfordern Angaben zur eigenen Person bzw. dem Versicherungsvertrag, dem Unfallhergang, dem Unfallgegner usw. Im weiteren Verlauf wird Sie der Versicherer über den Ausgang des Verfahrens informieren. Diesen letzten Punkt sollten Sie im Auge behalten. Eine Schadensregulierung aus eigener Tasche kann sich lohnen, Sie eine nachteilige Einstufung im Schadenfreiheitsklassen-System vermeiden wollen.

Hinweis: Für die Unfallmeldung steht Ihnen nur ein begrenztes Zeitfenster offen – in der Regel eine Woche. Binnen dieser Frist muss die Unfallmeldung beim Versicherer erfolgen. Darüber hinaus erlegen die Versicherer ihren Kunden Informationspflichten auf, die etwa das Eröffnen eines gerichtlichen Verfahrens wegen des Unfallschadens usw. beinhalten.

Bezüglich der Kaskoversicherung müssen Sie Unfallschäden ebenfalls binnen einer Woche melden. Achten Sie aber darauf, welche zusätzlichen Pflichten auf Sie warten. Die Gesellschaften können zum Beispiel verlangen, dass Sie erst deren Anweisungen abwarten, bevor weitere Schritte in Angriff genommen werden.

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