So traurig es ist, aber wir alle müssen einmal sterben. Für die Hinterbliebenen ist das oft nur schwer zu verkraften und trotzdem wird gerade von ihnen gleich nach dem Ableben eines Angehörigen einiges abverlangt. Gut beraten ist da, wer sich professionelle Hilfe holt.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Der Tod ist etwas, was sicher ist, aber nur selten planbar. Deshalb sollte man schon frühzeitig informiert sein, was bei einem Todesfall in der Familie zu tun ist. Vergleichsweise günstig ist es da noch, wenn ein Mensch im Krankenhaus stirbt, was jedoch meist nicht der Fall ist. Denn den Tod festzustellen, das ist die Aufgabe eines Arztes. Gibt ein Mensch keine Lebenszeichen mehr von sich (Herzschlag, Atmung), sollte man zunächst versuchen, ob die Erste Hilfe etwas bringt und am besten parallel den Notarzt verständigen. Bis er eintritt, ist die Erste Hilfe fortzusetzen, es sei denn, es liegen Verletzungen vor, die ein Überleben unmöglich machen. Das Feststellen des Todes ist aus rechtlicher Sicht alleine schon deshalb wichtig, weil das eine Hauptvoraussetzung für das Kündigen von Verträgen ist – erstens weil der Verstorbene es selbst nicht mehr kann und zweitens weil Verträge nach dem BGB grundsätzlich mit dem Tod enden.
Wer kümmert sich um das Erbe?
Was mit den Habseligkeiten eines Verstorbenen passiert, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ebenfalls geklärt. Entweder gibt es ein Testament, in dem hinterlegt ist, wer von den Angehörigen was bekommen soll oder die Standardaufteilung kommt zum Tragen, bei der Ehepartner und Nachkommen erben, wenn sie das möchten. Denn das ist auch eine Option, man kann das Erbe ablehnen. In dem Fall greift das Gesetz auf die entferntere Verwandtschaft zurück. Erst wenn sich niemand findet, der die Hinterlassenschaften erben will, muss der Staat das Erbe annehmen. Grundsätzlich gilt beim Erbe, dass man entweder alles oder nichts erbt, d.h. wenn der Verstorbene Schulden hatte, werden diese mit vererbt. Man kann sich beispielsweise nicht aussuchen, dass man nur das Auto, nicht aber die Schulden vom Kredit des Hauses erben will.
Selten herrscht Einigkeit
Selbst dann, wenn es ein Testament gibt, herrscht unter den Hinterbliebenen selten Einigkeit darüber, wer was erben soll. Denn das Testament ist zwar ein letzter Wille, der von Gesetzes Wegen auch weitestgehend respektiert wird und der Urheber kann dank der Vertragsfreiheit auch zunächst alles festlegen wie er möchte. Dennoch gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ein Enterben ist nicht so einfach und einen gewissen Mindestanteil müssen die Erben innerhalb der Familie immer bekommen. Deshalb gibt es nicht selten Streit darüber, wer konkret was bekommt. Noch mehr Streitpotenzial existiert, wenn der Tod so plötzlich kam, dass es kein Testament gibt. Das Gesetz legt nämlich nur prozentuale Anteile am Vermögen fest, die vererbt werden, die konkrete Aufteilung obliegt den Hinterbliebenen – oder im Zweifelsfall einem Gericht.
Professionelle Hilfe
Für solche Fälle gibt es hilfreiche Organisationen. Sie bieten Hilfe für Erben und Erbgemeinschaften und kümmern sich beispielsweise um die Fomalien. Dazu gehört etwa, die Verträge zu kündigen, die noch laufen, denn mit dem Fernseh- und Telefonanschluss kann der Verstorbene nichts mehr anfangen. Auch kann eine solche Institution als Schlichter in Frage kommen oder rechtlich behilflich sein; so kann hier von neutraler Position aus das Vermögen verteilt werden. Auch Hilfestellung bei der Auflösung des Haushalts gibt es. Falls zu befürchten steht, dass das Testament vor Gericht nicht standhalten würde und sich der Streit zwischen den Erben schon abzeichnet, kann der Dienstleister auch einen Notar oder Anwalt beauftragen, eine Lösung zu finden, die nicht vor Gericht endet, denn all das würde nach einem Todesfall die Angehörigen psychisch nur noch mehr belasten – und das führt häufig auch zu ungünstigen Entscheidungen.