Täglich fahren Millionen Menschen in Deutschland Auto und gefühlt kommen täglich neue Blitzer dazu, die in letzter Instanz dafür sorgen können, dass Sie zur Kasse gebeten werden. Doch nicht immer müssen Sie gleich in Schweiß ausbrechen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid mitsamt Blitzerfoto in der Post finden.
Fehler beim Blitzerfoto
Denn in einigen Fällen ist es so, dass ein Bescheid nicht zwangsläufig mit einer Zahlung des Bußgeldes einher gehen muss. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass ein Bußgeldbescheid korrekt ist, dann können Sie Einspruch einlegen, was sich durchaus für Sie lohnen kann. Denn was viele Menschen nicht wissen: ein Bußgeldbescheid muss nicht unter korrekten Umständen zustande gekommen sein.
Gerade bei neuen Geräten zur Geschwindigkeitsmessung ist es so, dass diese fehlerhaft arbeiten können, was zu falschen Messergebnissen und Problemen führt. Sollten Sie tatsächlich mit Ihrem Einspruch Recht erhalten, dann müssen Sie natürlich auch nicht das Bußgeld zahlen, das im erhaltenen Bescheid festgesetzt wurde.
Es ist sogar gar keine schlechte Idee, dann Einspruch einzulegen, wenn Sie daran glauben, eine Chance haben zu können, mit Ihrem Einspruch durchzukommen. Insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht und Sie ein solches mit einem erfolgreichen Einspruch umgehen könnten.
Ein Anwalt kann helfen
Sollten Sie nicht wissen, wie Sie korrekt Einspruch einlegen können oder wie Ihre Chancen überhaupt darauf stehen, mit dem Einspruch erfolgreich zu sein, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Ein spezialisierter Anwalt weiß genau, was zu tun ist und wie Sie vorgehen sollten.
Hinzu kommt, dass ein Einspruch eines Anwalts immer noch ein Stück weit besser wirkt als wenn Sie als Privatperson Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen auch vorab mit Rat und Tat zur Seite stehen, beispielsweise wenn Sie einen Blitzerwarner verwenden möchten, aber nicht wissen, ob dies rechtlich erlaubt ist oder nicht.
Im Idealfall sind Sie übrigens mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet, die in den meisten Fällen die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsbeistand übernehmen sollte.