Girokonto
© bluedesign - Fotolia.com

Beratungshilfe – Voraussetzungen, Antrag und Leistung

© bluedesign - Fotolia.com
© bluedesign – Fotolia.com

Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Diese Aussage gilt beinahe als Leitspruch, doch kennen Sie Situationen, in denen Sie einen fundierten Rat benötigen und Reden allein nicht hilft. Vielleicht erhielten Sie eine Rechnung, deren Grundlage Sie nicht erkennen, oder möchten sich informieren, ob Sie Ihren ständig zur nachtschlafenden Zeit streitenden Nachbarn Einhalt gebieten können. Nun wäre der Ratschlag, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, sehr einfach. Doch, besitzen Sie keine Rechtschutzversicherung oder deckt Ihre Rechtschutzversicherung die Streitigkeit nicht ab, müssten Sie für die Kosten der anwaltlichen Beauftragung aufkommen. Verfügen Sie über kein oder nur über ein geringes Einkommen, bleibt Ihnen die Tür einer Rechtsanwaltskanzlei dennoch nicht verschlossen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Bundesbürger in den Genuss einer rechtlichen Beratung kommen muss. Eine Möglichkeit hierzu bietet die Beratungshilfe.

Die Grundlage der Beratungshilfe

Die Beratungshilfe wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um jeder in Deutschland lebenden Person dieselben Rechte einzuräumen – auch, wenn Sie nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Dieses Recht ist bereits im Grundgesetz verankert (Artikel 3 GG). Dabei beschränkt sich, anders als der Begriff es vermuten lässt, die Beratungshilfe nicht ausschließlich auf eine Beratung, sondern kann, sofern Sie es wünschen und die Rechtslage es erfordert, ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an die Gegenseite einschließen. Der Beratungshilfeschein stellt also zum einen Ihre Freikarte zu einem Beratungsgespräch dar, zum anderen bietet sie die Grundlage für Ihre rechtliche Vertretung.

Damit Ihre Chancengleichheit in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten erhalten bleibt, gewähren Gerichte die staatliche Unterstützung in fast jeder Streitigkeit. Das ist besonders von Vorteil, wenn Sie zwar über eine Rechtschutzversicherung verfügen, diese die vorliegenden Probleme aber nicht abdeckt. Möchten Sie sich beispielsweise in einer arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Streitigkeit einen fachkundigen Rat einholen, schließen viele Rechtschutzversicherungen die Kostenübernahme aus. Die Beratungshilfe indes bleibt von diesem Ausschluss unberührt.

Ein Ausschlusskriterium kennt jedoch auch die Beratungshilfe. Werden Sie einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, beinhaltet die Hilfeleistung einzig eine Beratung, die Vertretung bleibt ausgeschlossen. Zusammengefasst können Sie sich also

Anwaltlich beraten und vertreten lassen in

  • zivilrechtlichen,
  • familienrechtlichen,
  • sozialrechtlichen,
  • arbeitsrechtlichen,
  • verwaltungsrechtlichen,
  • verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

Bei

  • Ordnungswidrigkeiten und
  • Strafdelikten

steht Ihnen einzig der Anspruch auf die Erstberatung zu, eine Vertretung erfolgt nicht. Kommt es jedoch zu einem strafgerichtlichen Verfahren, können Sie einen Pflichtverteidiger in Anspruch nehmen.

Die allgemeinen Grundlagen zur Beratungshilfe werden im Beratungshilfegesetz, kurz BerHG, genauestens erläutert.

  • Wissenswert: Die Beratungshilfe beschränkt sich nicht ausschließlich auf den rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt. Sie können die Rechtsberatung ebenso bei einem
    • Steuerberater,
    • Steuerbevollmächtigten,
    • Wirtschaftsprüfer,
    • Rentenberater und
    • Schuldnerberater
    • sowie beim Amtsgericht

In Anspruch nehmen. (siehe § 3 BerHG).

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Die Leistungen der Beratungshilfe

Die Leistungen, also die Inhalte der Beratungshilfe, belaufen sich in erster Linie auf eine erste Einschätzung und den fachlichen Rat durch den von Ihnen gewählten Rechtsanwalt. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder ob die Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber Hand und Fuß hat, erhalten Sie eine juristische Einschätzung. Doch endet das Leistungsspektrum an diesem Punkt nicht. Ihr Rechtsanwalt kann in Ihrem Namen ebenso ein erstes Schreiben verfassen, dass die Gegenseite zur Unterlassung oder der Rücknahme der Abmahnung auffordert.

Es bietet sich Ihnen noch ein weiterer Vorteil, wenn Sie die Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt prüft nämlich, ob Sie in einem Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätten. Schätzt er den Grund der Beratung als so schwerwiegend ein, dass er zu einem Prozess rät, wird er Sie direkt hinsichtlich der Prozesskostenhilfe beraten.

  • Wissenswert: Rät Ihnen Ihr Rechtsanwalt zu einem Gerichtsprozess, können Sie über ihn direkt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Voraussetzungen für die Beratungshilfe

Der Grundgedanke der staatlichen Hilfestellung ist, finanzschwachen Personen einen rechtlichen Rat zu gewähren. Aus dem Grundgedanken ergibt sich bereits die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfeleistung: ein geringes Vermögen.

Grundsätzlich steht Ihnen die Beratungshilfe zu, wenn Ihnen im Falle eines Prozesses Prozesskostenhilfe ohne Zuzahlung gewährt werden würde (§ 1 BerHG). Das klingt nun sicherlich kompliziert, ist in der Praxis jedoch sehr einfach.

Ist Ihr Nettoeinkommen so gering, dass nach Abzug der Wohn- und Nebenkosten, Vorsorgeaufwendungen, verschiedenen Freibeträgen für Sie und weitere unterhaltsberechtigte Personen höchstens 15,00 Euro übrig bleiben, erhalten Sie die Beratungshilfe zugesprochen. Das gilt insbesondere, wenn Sie

  • Sozialleistungen (ALG I und ALG II),
  • Rentenbezüge,
  • Grundsicherung,
  • ausschließlich Trennungsunterhalt

beziehen. In diesen Fällen liegt Ihr monatliches Einkommen meist so niedrig, dass der Beratungshilfe nichts im Wege steht.

Einen gewissen Eigenanteil müssen Sie dennoch tragen. Zwar übernimmt der Staat die überwiegenden Kosten, Ihr Rechtsanwalt kann jedoch eine Unkostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro von Ihnen fordern.

Wie erhalten Sie Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird auf Antrag gewährt. Nun stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  • Die selbstständige Beantragung bei Gericht
  • Die nachträgliche Beantragung durch den Rechtsbeistand.

Möchten Sie vor der Vereinbarung eines Beratungstermins bereits den Beratungshilfeschein in den Händen halten, müssen Sie sich einfach an Ihr örtliches Amtsgericht wenden und beim zuständigen Rechtspfleger den Antrag für die Beratungshilfe stellen.

Anderenfalls kann der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt den Antrag auf Beratungshilfe stellen. In beiden Fällen müssen Sie Ihre Einkunftsverhältnisse im Antrag offenlegen und mit Nachweisen belegen.

Check Also

5 Fehler, die bei der Unternehmensgründung oft passieren

Die Gründung des ersten eigenen Unternehmens stellt ein überaus komplexes und herausforderndes Vorhaben dar. Auf …