Oft tritt der Fall einer Pflegebedürftigkeit völlig unerwartet und unvorbereitet ein. Für die Angehörigen ist diese Situation dann ein Schock. Sich dann für die richtige Wahl der Pflege zu entscheiden, stellt für viele Menschen eine echte Herausforderung dar.
Die Pflegebedürftigen äußern in den meisten Fällen den Wunsch, in ihrem Zuhause – also in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können, da für sie selbst ein Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht in Frage kommt.
Wer sich für diese Variante der häuslichen Pflege entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass die Versorgung durch Angehörige für diese eine starke psychische und auch körperliche Belastung darstellen kann. Auch macht oft das eigene Berufsleben der Familienmitglieder die Umsetzung fast unmöglich.
Ob die Pflegeleistungen stundenweise durch einen ambulanten Pflegedienst verrichtet werden, oder eine 24 Stunden Betreuung notwendig ist, entscheidet der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person.
Häufig brauchen ältere Menschen Hilfe und Unterstützung, weil sie beispielsweise die nötige Körperpflege nicht mehr alleine vornehmen können. Das Ankleiden oder der Gang zur Toilette ist ohne Hilfe kaum noch möglich. Auch sind sie nicht mehr in der Lage, einzukaufen und zu kochen. Hier handelt es sich dann um die sogenannte Grundpflege.
Diese Leistungen der Grundpflege können durchaus von Verwandten, Freunden, Nachbarn, Pflegehilfskräften oder Hauswirtschaftskräften verrichtet werden. Man braucht für diese Unterstützungen keine examinierte Pflegekraft und keine ausgebildete Altenpflegerin.
Bei auszuführenden Tätigkeiten wie Blutdruckmessen, Spritzen geben oder Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen handelt es sich jedoch um die sogenannte Behandlungspflege. Diese Handlungen dürfen nur von einer ausgebildeten Pflegekraft ausgeführt werden.
Eine Versorgung rund um die Uhr durch deutsche Hilfen und Betreuungen ist finanziell oft kaum tragbar. Meist wünschen sich nicht nur die Angehörigen sondern auch die zu pflegenden Personen selbst, dass auch nachts jemand vor Ort ist. Zu diesen Diensten sind Helferinnen aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern der PerVita24 gerne bereit.
Die Pflegekräfte aus einem osteuropäischen Land wohnen im Haushalt der pflegebedürftigen Menschen, um sie zu betreuen und auch zu unterhalten. Sie verfügen häufig ein besonderes Einfühlungsvermögen und können dadurch eine gute Beziehung zu den älteren Personen aufbauen. Ebenfalls haben sie ein großes Verantwortungsbewusstsein für das Wohlergehen der zu betreuenden Menschen.
Daher entscheiden sich in Deutschland immer mehr Menschen, die von einem Pflegefall in der Familie betroffen sind, für die Sicherstellung der häuslichen Pflege durch eine Pflegekraft aus Polen von der PerVita24.
Bereits seit dem Jahr 2005 ist es möglich, im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit sogenannte polnische Pflegekräfte legal in Deutschland zu beschäftigen. Dadurch eröffnete sich eine völlig neue und vor allem bezahlbare Alternative der häuslichen 24-Stunden-Betreuung zu der stationären Unterbringung.
Die meisten Haushalte entscheiden sich einen ausländischen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Dieser schickt seine Angestellten nach Deutschland und somit entfallen für den Haushalt sämtliche Arbeitgeberpflichten, wie auch die Zahlung von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Eine weitere Variante ist es, eine selbstständig tätige Pflegekraft aus dem osteuropäischen Ausland mit der Betreuung zu beauftragen. Hier besteht jedoch häufig die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Wird diese nachgewiesen, kann es für den Auftraggeber zu erheblichen Nachzahlungen kommen, da diese Beschäftigungsart im Nachhinein als Arbeitsverhältnis eingestuft wird.
Die Höhe der Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelt. Je nach Pflegegrad erhält die Person ein Pflegegeld. Für den Fall bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person kann für die Zeit von 6 Wochen eine Vertretung oder ein Zuschuss von 1.612 Euro in Anspruch genommen werden. Dieser Anspruch kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die Pflegeperson bereits für mindestens 6 Monate tätig ist.
Die zu pflegende Person kann aber auch anstelle des Pflegegeldes eine Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.
Diese Pflegesachleistung werden bei der Pflegekasse beantragt, die dann die häusliche Pflege durch vertraglich gebundenes Pflegepersonal zur Verfügung stellt. Die Sätze liegen hier bei bis zu 231 Euro für die Pflegestufe 0 und bis zu 1.612 Euro bei der Pflegestufe 3.
Beide Leistungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen können bei der häuslichen Pflege miteinander kombiniert werden.
Für Pflegehilfsmittel, die eine Pflege erleichtern oder auch zur Linderung der Beschwerden eines Pflegebedürftigen beitragen, wird ein monatlicher Betrag von 40 Euro durch die Pflegekasse übernommen.
Abschließend kann gesagt werden, dass sich die meisten älteren Menschen ein Pflegeheim oder auch einen deutschen Pflegeservice finanziell nicht leisten können. Hier bietet die Möglichkeit, eine Pflegehilfe aus Polen für die Rund-um-Versorgung in Anspruch zu nehmen, eine sehr gute Alternative.