Der ADAC sagt aus, dass es Geschwindigkeitsüberschreitungen durch das Fahrzeug sind, welche als häufigste Ursache für Verkehrsunfälle in Deutschland gelten. In der Tat sind durchschnittlich bis zu 5.000 Verkehrsunfälle in Deutschland auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen. Wer sich oder andere Verkehrsteilnehmer durch zu schnelles Fahren gefährdet, muss je nach Geschwindigkeitsübertretung mit einem unterschiedlich hohen Strafmaß rechnen. Gründet sich die regelwidrige Fahrgeschwindigkeit beispielsweise auf Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch, müssen Sie sogar von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgehen.
Einschränkung von Tempolimits
Neben der ausgeschilderten Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sind Autofahrer laut § 3 StVO dazu angehalten, eine Geschwindigkeit einzuhalten, die ihnen eine permanente Kontrolle des Fahrzeugs ermöglicht. Dies bedeutet folglich, das Fahrverhalten der aktuellen Verkehrs- und Wettersituation anzupassen. So ist es beispielsweise bei einem eingeschränkten Sichtfeld von unter 50 Metern aufgrund von Schneefall, Nebel oder starkem Regen nicht erlaubt, schneller als 50 km/h zu fahren. Sollten Sie sich nicht an diese Vorgabe halten, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie 3 Punkte in der Flensburger Punktedatei.
Vorwerfbare Werte innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
Nicht immer ist die aktuelle Geschwindigkeit maßgeblich für die Bemessung der Geschwindigkeitsüberschreitung. Denn innerhalb geschlossener Ortschaften sieht es der Gesetzgeber vor, dass 10 Prozent von Ihrer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Erst hieraus ergibt sich der vorwerfbare und somit gerichtsverwertbare Wert und folglich das anzusetzende Bußgeld. Außerhalb geschlossener Ortschaften beläuft sich die Differenz zwischen der tatsächlich gefahrenen und der vorwerfbaren Geschwindigkeit sogar auf 20 Prozent.
Unfälle infolge einer Geschwindigkeitsübertretung
Sollte eine überhöhte Geschwindigkeit als Ursache für einen eingetretenen Unfall festgestellt werden, so ist es möglich, dass Ihnen zumindest eine Teilschuld am Unfall zugesprochen wird. In diesem Fall müssen Sie zudem mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, in der Ihnen je nach Unfallhergang eine fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB oder sogar fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB vorgeworfen werden kann. Doch auch durch das Verursachen einer Gefährdung für andere Menschen oder Sachgegenstände, dem „Beinaheunfall“, müssen Sie mit einem erhöhten Bußgeld rechnen. Sie gefährden jemanden, sobald es nur noch von Zufall abhängt, dass ein schädigendes Ereignis für Leib und Leben eines anderen Menschen abhängt. Unter einem schädigenden Ereignis wird in diesem Fall das Zufügen eines messbaren Körper-, Sach- oder Vermögensschadens verstanden.
Bußgeldkatalog bei überhöhter Geschwindigkeit
Ausgehend von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW oder anderweitige Kraftfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtmasse bis zu 3,5 t innerorts:
Tatbestand (km/h) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 | 15€ | – | nein |
11-15 | 25€ | – | nein |
16-20 | 35€ | – | nein |
21-25 | 80€ | 1 | nein |
26-30 | 100€ | 3 | nein |
31-40 | 160€ | 3 | 1 Monat |
41-50 | 200 | 4 | 1 Monat |
51-60 | 280€ | 4 | 2 Monate |
61-70 | 480€ | 4 | 3 Monate |
über 70 | 680€ | 4 | 3 Monate |
Ausgehend von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW oder anderweitige Kraftfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtmasse bis zu 3,5 t außerorts:
Tatbestand (km/h) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 | 10€ | – | nein |
11-15 | 20€ | – | nein |
16-20 | 30€ | – | nein |
21-25 | 70€ | 1 | nein |
26-30 | 80€ | 3 | nein |
31-40 | 120€ | 3 | nein |
41-50 | 160 | 3 | 1 Monat |
51-60 | 240€ | 4 | 1 Monat |
61-70 | 440€ | 4 | 2 Monate |
über 70 | 600€ | 4 | 3 Monate |
( Quelle: § 3 StVO )