Im Verlauf des letzten Jahrzehnts hat sich die Branche der Zeitarbeit stark verändert. Die Zahl der Arbeitnehmer stieg beispielsweise auf das Dreifache an. Und auch der Einsatz von Zeitarbeitern in nahezu allen Bereichen des Arbeitsmarktes ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Agentur für Arbeit betont auf ihrer Homepage, welche Vorteile sich für Arbeitnehmer durch die Anstellung bei einem Personaldienstleister ergeben. So finden etwa nicht nur gering qualifizierte Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt über Zeitarbeitsfirmen, sondern auch Akademiker.
Die häufigsten Fragen zum Thema Zeitarbeit haben wir für Sie beantwortet:
Was genau ist Zeitarbeit?
Begriffe wie Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing, Leih- oder Zeitarbeit beschreiben ein und dasselbe. Es handelt sich um ein besonderes Modell der Arbeitnehmerbeschäftigung, bei dem Zeitarbeitsunternehmen Personen anstellen und diese an andere Firmen für eine bestimmte Zeit ausleihen.
Wo ist der Zeitarbeiter angestellt?
Den Arbeitsvertrag schließt der Arbeitnehmer mit der Zeitarbeitsfirma und nicht mit dem Betrieb, in welchem er letztendlich seine Arbeit ausführen wird. Auch zahlt die Zeitarbeitsfirma den anfallenden Lohn. In Zeiten, in denen der Leiharbeiter keinen Einsatzort durch die Arbeitnehmerüberlassung zugewiesen bekommt, erfolgt trotzdem eine Lohnfortzahlung. In der Regel decken die Firmen diese Phasen durch Arbeitszeitkonten ab. Informationen zur Entlohnung der Zeitarbeiter finden Sie hier.
Bedeutet Zeitarbeit eine Anstellung „auf Zeit“?
Nein. In der Regel werden die Arbeitsverträge unbefristet abgeschlossen. Wie lange der Arbeitnehmer in dem jeweiligen Entleihbetrieb tätig wird, hängt von den Bedürfnissen des Auftraggebers ab. Mitunter wechseln die Zeitarbeiter wöchentlich die Einsatzorte oder verbleiben mitunter für Monate bzw. Jahre dort. Eine zeitliche Beschränkung für den Einsatz in ein und demselben Betrieb existiert seit 2004 nicht mehr.
Bin ich sozial abgesichert in einer Zeitarbeitsfirma?
Ja. Arbeitnehmer genießen die volle soziale Absicherung durch ihren Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung selbstverständlich gezahlt werden. Ebenso haben Zeitarbeiter den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Arbeits- und Schwerbehindertenschutz.
Für wen ist Zeitarbeit geeignet?
Immer mehr Menschen möchten die Zeitarbeit als Sprungbrett in eine Festanstellung nutzen. Speziell Personen, die weniger qualifiziert oder den Wiedereinstieg in den Beruf suchen, profitieren von der Zeitarbeit. Doch auch hoch qualifizierte Arbeitskräfte mit akademischem Abschluss finden beispielsweise nach dem Studium den Zugang zum Arbeitsmarkt und können erste Berufserfahrungen sammeln. Als Voraussetzung benötigen die Arbeitnehmer lediglich eine hohe Flexibilität und entsprechend große Lernbereitschaft, da sie sich regelmäßig auf wechselnde Einsatzorte einstellen müssen.
Fazit: Zeitarbeit bei seriösen Personaldienstleistern kann als Sprungbrett in ein festes Arbeitsverhältnis genutzt werden. Sowohl weniger qualifizierte als auch akademische Fachkräfte finden bei Zeitarbeitsfirmen sozialversicherungspflichte Anstellungen.