Nicht jede Kündigung ist gleich, dennoch gibt es einige grundlegende Regeln, an die man sich halten sollte, wenn man rechtlich bindende Kündigungen aufsetzen möchte. Egal ob DSL & Festnetzvertrag, Mobilfunkvertrag, Girokonto, TV-Angebote oder sonstige Mitgliedschaften und Abos: Wer sich an folgende Regeln hält, macht nichts falsch.
Was ist zu beachten?
Zunächst einmal muss man die jeweiligen Mindestvertragslaufzeiten einhalten. Bei den meisten Verträgen beläuft sich diese Laufzeit auf zwölf Monate. Erst zu Ablauf dieser Frist ist es dann im Normalfall möglich, das Vertragsverhältnis zu beenden. Mit einem Kündigungsschreiben wird dokumentiert, dass man ein Vertragsverhältnis mit einem bestimmten Unternehmen dauerhaft und unwiderruflich beenden will. Damit ein solches Kündigungsschreiben auch anerkannt werden kann, müssen zumindest folgende drei Kriterien erfüllt sein.
1. Das Kündigungsschreiben muss alle notwendigen Formalien enthalten.
Zunächst einmal muss klar ersichtlich sein, was der Zweck des Schreibens ist: Hiermit kündige ich das bestehende Vertragsverhältnis… Auch der Zeitpunkt der Kündigung sollte ersichtlich sein: … zum TT.MM.JJJJ. Der eigene Name muss gleichermaßen wie der Name des jeweiligen Unternehmens auf dem Kündigungsschreiben auftauchen. Auch eine Kundennummer sollte angegeben werden, sofern es eine gibt, damit das Unternehmen den Kündigenden zweifelsfrei zuordnen kann. Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem in jedem Fall, eine Bestätigung der Kündigung zu verlangen und dies im Schreiben festzuhalten.
2. Das Schreiben muss rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eingehen.
Die Kündigungsfrist ist ein ganz entscheidender Faktor bei vielen Verträgen. Meist ist es so, dass sich Verträge welche nicht innerhalb der jeweiligen Kündigungsfrist aufgelöst werden, automatisch um ein Jahr verlängern. Wer diese Frist verpasst, hat also erst zwölf Monate später wieder die Gelegenheit das Vertragsverhältnis aufzulösen. Daher sollte man die Fristen aller bestehenden Verträge nicht aus den Augen lassen. Wer hier verschläft, muss mitunter Verträge weiter bezahlen, deren Leistungen er überhaupt nicht mehr in Anspruch nimmt.
3. Das Schreiben muss in korrekter Form an das Unternehmen gesendet werden.
Hier stehen meist unterschiedliche Formen zur Verfügung. Die genauen Bedingungen lassen sich den AGB des jeweiligen Unternehmens entnehmen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Kündigung auf dem postalischen Weg, im besten Fall per Einschreiben absenden, um sicherzustellen, dass das Schreiben auch tatsächlich zugestellt wird. Bei manchen Verträgen, beispielsweise einem Arbeitsvertrag, muss zudem eine handschriftliche Unterschrift unter das Kündigungsschreiben gesetzt werden.
Wer kein leeres Blatt ausfüllen möchte, sondern ein wenig Orientierung benötigt, hat zudem die Möglichkeit, auf Vorlagen zurückzugreifen. Folgender Link führt zu Mustervorlagen, mithilfe derer man Kündigungsschreiben online erstellen kann.
Außerordentliche Kündigungen
In besonderen Fällen ist es auch möglich, ein Vertragsverhältnis außerhalb der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Dieses sogenannte Sonderkündigungsrecht hat der Vertragsnehmer immer dann, wenn der Vertragsanbieter seinen vertraglich geregelten Leistungen nicht nachkommt. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Internetanbieter nicht in der Lage ist, die vertraglich festgehaltene Internetgeschwindigkeit bereitzustellen oder längere Ausfälle des Netzes entstehen, wenn ein Anbieter seine Gebühren plötzlich ungerechtfertigt erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert. Vorlagen zu außerordentlichen Kündigungen findet man ebenfalls im Netz.