Im Dschungel des Strommarktes war früher nur selten die Möglichkeit gegeben, einen Überblick in jeglicher Hinsicht zu erhalten. Dank der Liberalisierung des Strommarktes 1998, mittels des Energiewirtschaftsgesetzes war es nun möglich, mehr Transparenz ins Dickicht der Stromanbieter zu bringen. Noch wichtiger, dass von da an auch der Verbraucher die freie Auswahl hatte und auch von Anbieter zu Anbieter wechseln kann. Seit 2005 wirkt die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde und verschafft unter anderem so jedem Verbraucher auch einen Zugang zu den Versorgungsnetzen.
Verbraucher sind klar im Vorteil
Besonders wenn es darum geht, einen Wechsel des Stromanbieters vorzunehmen, ist der Kunde heutzutage deutlich im Vorteil und kann von der Liberalisierung des Strommarktes indirekt profitieren. Denn ein Wechsel des Anbieters ist sehr einfach möglich und so wird schließlich der Strommarkt ein offenes Buch für jeden Verbraucher. Egal ob es sich um Ökostrom, Gewerbestrom, Industriestrom, oder Heizstrom für den privaten Bereich handelt. Er kann sich dann den für ihn passend erscheinenden Anbieter aussuchen. Um den perfekten Stromanbieter für sich zu finden, sollte man allerdings unbedingt einen Strompreisvergleich durchführen. Denn nur so lässt sich auch der richtige Anbieter für den jeweiligen Haushalt ermitteln.
Erzeugung und Vertrieb trennen
Der Strommarkt ist heiß umkämpft und jeder Anbieter buhlt mit unterschiedlichen Angeboten, Paketen und Prozenten, um Neukunden zu gewinnen und auch um Altkunden behalten zu können und sie von einem Wechsel abzuhalten. Die EU-Wettbewerbskommission macht sich dafür stark, dass Stromerzeugung und Vertrieb ganz klar getrennt werden. Hinzu kommt der ständig anwachsende Ökostrom, der einen immer größeren Anteil des Gesamtstromes ausmacht und ausmachen wird. Strom in Eigenregie produzieren zu können und diesen entweder selbst nutzen zu können oder eingespeist ans Stromnetz weiter zu geben, wird immer mehr in Anspruch genommen. Gigantische Windkraftanlagen auf Feldern und Wiesen und Fotovoltaikanlagen auf Scheunendächern, Häusern und öffentlichen Gebäuden sprechen für sich.
Strommarkt im Wandel und im Handel
Nach den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung, allen voran mit dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, im September 2016, ist neben der Genehmigung der im Strommarktgesetz aufgeführten Kapazitäts- und Netzreserve, auch eine besondere Reglung zur EEG-Umlagepflicht auf dem runden Tisch als Gesprächsstoff gelandet. Demnach waren bestehende Eigenerzeugungsanlagen und auch die Voraussetzungen für eine beihilferechtliche Genehmigung des bis dato in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Thema und sorgten für Zündstoff. Die Umlagen, die auch private Stromerzeuger zahlen, zahlen sollten und zahlen müssen, sind schon seit Beginn der Stromerzeugung in eigener Sache regelmäßig Gesprächsthema. Schließlich wollen auch alle etwas vom großen Kuchen profitieren können. Drum müssen auch modernisierte und sanierte KWK-Anlagen EEG-Umlagen auf Eigenstrom zahlen. Für den Verbraucher ist die Liberalisierung des Strommarktes grundsätzlich nur von Vorteil. Egal, ob er nun zum Selbstversorger wird, oder den Anbieter wechselt, weil die Konditionen nicht mit dem Verbrauch kompatibel sind, der Anbieter keine Paketangebote nachschiebt, oder aus sonstigen Gründen. Wichtig ist, dass der Verbraucher jederzeit selbst entscheiden kann.