Auch heute träumen noch äußerst viele Deutsche davon, sich endlich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Dieses soll natürlich idealerweise in einer Immobilie bestehen, bei einfach alles passt – angefangen vom Grundriss bis hin zur Ausstattung.
Die eigenen Vorstellungen bis in das kleinste Detail umzusetzen, ist im Rahmen eines Neubaus möglich. Allerdings können sich durchaus einige Hürden auf dem Weg in das bezugsfertige Traumhaus auftun. Wie diese jedoch problemlos bewältigt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Selbst bauen in drei Schritten
Grundsätzlich lassen sich zahlreiche überzeugende Argumente dafür finden, selbst ein Haus zu bauen. Aktuell zeigt sich der Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik etwa als überaus angespannt, sodass ein Eigenheim im Vergleich zu den kontinuierlichen Mietzahlungen sogar ein gewisses Ersparnis verspricht.
Bis eine passende Bestandsimmobilie gefunden wird, die alle gewünschten Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch sehr viel Zeit vergehen – ohne eine gewisse Kompromissbereitschaft zeigt sich die Suche oft sogar als erfolglos. Jedoch kann bei diesem Immobilienmakler aus Nymphenburg eine fachliche Unterstützung bei der Suche beauftragt werden.
Wird jedoch ein Neubau gewünscht, gestaltet sich die Situation bereits anders. Hierfür muss in erster Linie ein passendes Grundstück gefunden werden. Daneben kommt es auf ein gutes Durchhaltevermögen sowie ein ausgeprägtes Organisationstalent an. Es stellt bereits einen großen Vorteil dar, wenn die Bauherren hinsichtlich den Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, dem Grunderwerb und der Bauplanung gewisse Grundkenntnisse mitbringen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lassen sich drei wichtige Schritte auf dem Weg ins Eigenheim ausmachen.
Die Suche nach dem Grundstück
Der erste Schritt besteht in der Suche nach einem passenden Grundstück. Diese kann sich besonders in Gebieten, die sich durch eine gute Infrastruktur auszeichnen und sich einer generellen Beliebtheit erfreuen, durchaus als Herausforderung präsentieren – auch Baugründe sind heutzutage schließlich rar gesät.
Falls ein Grundstück gefunden wurde, welches in die engere Auswahl kommt, sind außerdem einige Punkte zu prüfen. Zu diesen gehört unter anderem, welche Bebauungen auf dem Boden grundsätzlich erlaubt, ob bei der Nutzung Einschränkungen zu berücksichtigen und welche Eingriffe in das Erdreich möglich sind. Antworten auf diese Fragen liefern sowohl der Bebauungsplan als auch vorhandene Grundbucheinträge.
Wird allerdings die Entscheidung getroffen, den Neubau mit der Unterstützung eines Bauträgers zu realisieren, entfallen nicht nur die aufwändige Suche nach einem passenden Grundstück, sondern ebenfalls die umfassenden Prüfprozesse.
Die Baufinanzierung
In der Phase der Vorbereitung des Bauvorhabens geht vor allem von der Finanzierungsplanung eine große Bedeutung aus. Die Finanzierung setzt sich in der Regel aus drei Säulen zusammen, nämlich dem Baudarlehen, dem vorhandenen Eigenkapital und eventuellen Fördergeldern, die in Anspruch genommen werden können. Als Kreditgeber kommen sowohl Banken als auch Bausparkassen in Frage.
Welche Kreditsumme letztendlich bewilligt wird, ist nicht nur von dem monatlichen Einkommen, sondern ebenfalls der Höhe des Eigenkapitals abhängig. Im Internet sind viele praktische Online-Rechner zu finden, die eine erste Einschätzung hinsichtlich des möglichen Finanzierungsrahmen erlauben.
Der Bauvertrag
Wird das Eigenheim in Kooperation mit einem Bauträger errichtet, stellt der sogenannte Bauvertrag das essentielle Dokument dar. In der Regel setzt sich dieser aus einer detaillierten Leistungs- und Baubeschreibung und einem entsprechenden Zeitplan zusammen. Auch die Verjährungsfristen, die Eigenleistung des Bauherren und die vereinbarten Leistungen können dem Bauvertrag entnommen werden.
Die zukünftigen Eigenheimbesitzer sollten den Bauvertrag unbedingt überaus sorgfältig im Detail prüfen. Ein Schutz vor Schäden, die sich bei einer Nicht-Erbringungen von zugesicherten Leistungen durch das Bauunternehmen ereignen, lässt sich im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft beziehungsweise einer Fertigstellungsbürgschaft etablieren. Diese greift so zum Beispiel, falls das Bauunternehmen während der Zeit des Baus Insolvenz anmelden muss.