Der Schaden, den Arbeitnehmer durch betrügerisches Verhalten der Wirtschaft und den eigenen Arbeitgebern zufügen, verursacht weltweit hohe Summen. Immer öfter kommt es zu Fehlverhalten, das weder dem Arbeitsvertrag noch den Interessen von Unternehmern und Führungskräften entspricht.
Die Möglichkeiten, hier auch durch Arbeitgeberseite überprüfend vorzugehen, sind durch die aktuelle Gesetzgebung stark limitiert – Mitarbeiterüberwachung und entsprechende Maßnahmen unterliegen strengen Regelungen, die eine umfassende Aufklärung oft unmöglich machen.
Einsatz von privaten Ermittlern
Häufig ist die einzige Möglichkeit der Einsatz von privaten Ermittlern oder Detektiven. Gerade in Fällen von
- Arbeitszeitbetrug
- Lohnfortzahlungsbetrug (zum Beispiel im Krankheitsfall durch Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit)
- Diebstählen im Unternehmen
sind Detektive eine legale Alternative, um weitreichenden Schaden vom eigenen Unternehmen abzuwenden. Viele Detekteien haben sich hier als Wirtschaftsdetektei einen Namen gemacht und kümmern sich zuverlässig um die Belange von größeren und kleineren Firmen.
Obwohl Arbeitnehmerbetrug – in welcher Form auch immer – oft als „Kavaliersdelikt“ abgetan wird, ist die Zahl der Einsätze für Beobachtungen von Arbeitnehmern steigend und eben auch strafrechtlich relevant. So kam es in der Hauptstadt Berlin durch eine Berliner Detektei alleine 2015 zu fast 100 Fällen, in denen private Ermittler in gewerblichen Angelegenheiten tätig wurden.
Schaden für die Gesamtwirtschaft
Mitarbeiterbetrug schädigt nicht nur das eigene Unternehmen – er wirkt sich auch im Gefüge der Gesamtwirtschaft negativ aus. Der Schaden alleine durch Mitarbeiterdiebstähle beträgt in Deutschland mehrere Milliarden Euro – Geld, was der Wirtschaft dann nicht mehr zur Verfügung steht.
Das Unrechtsbewusstsein ist bei den überführten Tätern leider nur selten ausgeprägt; hier herrscht vor allem der Gedanke, dass „die da oben“ von kleineren Gaunereien wirtschaftlich nur wenig betroffen sind. Problematisch ist, dass hier die Erkenntnis fehlt, durch interne Betrügereien auch den eigenen Arbeitsplatz zu gefährden.
Strafrechtliche Folgen
Auch wenn das betrügerische Verhalten „nur“ den eigenen Arbeitgeber betrifft: Strafrechtlich relevant ist sowohl Diebstahl als auch Betrug in jedem Fall. Daher kommt es bei nachgewiesenem Fehlverhalten regelmäßig zu Anzeigen und Prozessen – inklusive Kündigung.
Daher sollten sich Arbeitnehmer immer vor Augen führen, dass auch ein eingesteckter Bleistift im Zweifelsfall als Diebstahl zu werten ist. Der Sachwert ist bei der Beurteilung nicht ausschlaggebend – ganz zu schweigen vom zerstörten Vertrauensverhältnis und der Enttäuschung, die beim Arbeitgeber zurückbleibt.