Weiterbildung

Erfolgreich dank Weiterbildung: So profitieren Sie von Fördermöglichkeiten

Weiterbildung spielt in der heutigen Zeit eine wichtige Rolle, denn nie waren die Anforderungen an das Berufsleben und die Qualifikationen der Bewerber so hoch. Wer sich im Auswahlverfahren durchsetzen möchte und seine berufliche Zukunft stärken und ausbauen will,  muss sein Wissen mit Kursen und Fortbildungen erweitern. Auch finanziell können sich diese lohnen, denn Weiterbildung ist förderbar! Wie und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Bildungsgutschein

Eine Weiterbildung ist dazu da, berufliche Kenntnisse auszubauen und an die Entwicklung anzupassen. Wer umfangreiches Wissen vorweist, kann sich als Bewerber durchsetzen. Aus diesem Grund stellt die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine aus. Mit diesem Gutschein wird die Übernahme der Kosten und unter Umständen eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes garantiert. So können sich Arbeitnehmer beispielsweise für Weiterbildungen bei der wbstraining.de anmelden und erhalten finanzielle Hilfe vom Staat.

Wer erhält den Bildungsgutschein?

  • Arbeitslose, welche durch die Weiterbildung eine Aussicht auf eine Anstellung haben
  • Arbeitnehmer, welche durch die Teilnahme eine Arbeitslosigkeit abwenden können
  • Arbeitnehmer, welche einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchten

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein:

  • Die Weiterbildung muss für die Förderung zugelassen sein
  • Die Einrichtung benötigt eine Zulassung seitens einer fachkundigen Stelle

WeGebAU

Mit dem WeGebAU profitieren Angestellte von einem Bildungsgutschein, welcher ihnen eine berufliche Weiterbildung ermöglicht. Ziel der Förderung ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und schlechter qualifizierten Arbeitnehmer bessere Berufschancen zu ermöglichen. Teilnehmer unter 45 Jahren erhalten 50 Prozent der Lehrgangskosten erstattet, älteren Angestellten sogar 75 Prozent. Zusätzlich werden Zuschüsse für Fahrtkosten und unter Umständen für eine Unterbringung bezahlt.

Wer erhält den WeGebAU Bildungsgutschein?

  • Arbeitnehmer, welche in kleinen Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten tätig sind und vom Arbeitgeber für die Fortbildung freigestellt werden
  • Angestellte ohne Berufsabschluss, welche seit mindestens vier Jahren ungelernt einer Tätigkeit nachgehen

Voraussetzungen für den WeGebAU Bildungsgutschein:

  • Die Weiterbildung muss für die Förderung zugelassen sein und benötigt eine Zulassung seitens einer fachkundigen Stelle
  • Der Lehrgang muss zu dem Berufsabschluss führen oder relevante Kenntnisse vermitteln, die dem Teilnehmer berufliche Perspektiven eröffnen

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie fokussiert sich auf Geringverdiener, welche an einer Weiterbildung teilnehmen möchten. Ihnen stehen der Prämiengutschein wie auch der Spargutschein zur Verfügung.

Mit dem Prämiengutschein erhalten Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und maximal 20.000 Euro Jahreseinkommen, beziehungsweise 40.000 Euro bei einer gemeinsamen Veranlagung vorweisen, eine Förderung. Für sie wird vom Staat die Hälfte der Gebühren, höchstens jedoch 500 Euro übernommen.

Der Spargutschein ist unabhängig vom Einkommen des Teilnehmers. Arbeitnehmer, welche ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz dürfen mit dem Gutschein vor Ablauf der Sperrfrist Geld entnehmen, um ihre berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Würde sie das Geld ohne den Spargutschein entnehmen, geht ihnen die Arbeitnehmerzulage verloren.

Beide Gutscheine sind einzeln einsetzbar, lassen sich jedoch auch miteinander kombinieren. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Bildungsprämie zu finden.

Weiterbildungsprämie

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung beantragt, wird mit der Weiterbildungsprämie stark profitieren. Denn nach erfolgreich bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer eine finanzielle Leistung ausbezahlt. Für eine bestandene Zwischenprüfung ist eine Prämie von 1.000 Euro fällig, bei einer Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Weiterbildungsprämie dient dazu, Teilnehmer zum Bestehen der Prüfungen zu motivieren.

Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie

  • Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen
  • Die Umschulung legt die Teilnahme an einer Zwischenprüfung fest
  • Der Agentur für Arbeit muss ein Nachweis über da Bestehen der Prüfungen vorgelegt werden

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