Fliegen ist heute eine selbstverständliche Art und Weise zu reisen. Was vor 100 Jahren noch völlig undenkbar schien, ist mittlerweile zwar Alltag. Bei mehr als 3,2 Mio. Flügen allein in Deutschland liegt es jedoch auf der Hand, dass nicht immer alles reibungslos verläuft. Mit dem Kauf eines Flugtickets hoffen die meisten Verbraucher auf einen reibungslosen Ablauf der Flugreise.
Leider zeigt die Praxis, dass Flugreisende immer wieder mit Problemen rechnen müssen, angefangen von mehrminütigen Verspätungen über:
- Überbuchungen
- mehrstündige Verspätungen
- bis hin zu Annullierungen.
Es kann sogar zur Weigerung der Airline kommen, Sie überhaupt auf dem Flug mitzunehmen – etwa aufgrund außergewöhnlicher gesundheitlicher Gründe. Besonders ärgerlich ist die Sache natürlich dann, wenn wenige Minuten Verspätung dazu führen, dass Sie den Anschlussflug verpassen. Und wer steht eigentlich für verlorenes Gepäck gerade?
Um Sie als Verbraucher gegenüber der Fluglinie zu schützen, hat der Gesetzgeber sogenannte Fluggastrechte erlassen.
Fluggastrechte bei Annullierung und Verspätung
Grundsätzlich gelten europäische Fluggastrechte immer dann, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU involviert ist oder es sich um einen Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union handelt. Kommt es zu Problemen, haben Sie mehrere Reaktionsmöglichkeiten. So können Sie:
- eine Erstattung oder alternative Beförderung verlangen. Die gilt, wenn der Flug annulliert wird oder überbucht ist bzw. die Airline eine Beförderung verweigert. Eine Erstattung kann aber auch bei erheblichen Verspätungen in Anspruch genommen werden (wenn diese mehr als fünf Stunden betragen). In diesem Zusammenhang muss Ihnen aber klar sein, dass Erstattungsleistungen die Fluglinie von der Beförderungspflicht befreien.
- finanzielle Entschädigungen seitens der Fluglinie verlangen. Deren Höhe richtet sich nach der Entfernung. Bei Flügen innerhalb der EU gilt bis 1.500 Kilometer eine Entschädigung von 250 Euro, darüber steigt die Summe auf 400 Euro. Außerhalb der EU gelten bis 3.500 Kilometer die gleichen Regelungen, bei mehr als 3.500 Kilometer steigt der Entschädigungsanspruch auf 600 Euro.
- in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen (Flugstrecke und Umfang der Verspätung) Verpflegung, Telefonate oder sogar Übernachtungen auf Kosten der Fluglinie in Anspruch nehmen.
Wichtig: Entschädigungen können unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sein. Dies gilt, wenn außergewöhnliche Umstände (wie die Witterung) zu Problemen führen, die Fluglinie bis spätestens zwei Wochen vor Abflug über eine Annullierung informiert oder seitens der Airline entsprechende Alternativen angeboten werden. Sollte sich eine Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen und die Forderung nach Entschädigungsleistungen ablehnen, sollte auf einer Begründung bestanden werden. Gerichte haben in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Situationen diverse Urteile zugunsten der Fluggäste gefällt.
Ärger mit dem Gepäck – Ihre Rechte
Diese Sorge begleitet jeden Flugreisenden: Er steht an der Gepäckausgabe – und wartet auf den Koffer vergeblich. Bleibt das Gepäck zu Hause oder landet auf einem anderen Flughafen, ist die Freude auf den Urlaub schnell vorüber. Welche Rechte haben Fluggäste hier? Generell steht Ihnen sowohl für Beschädigungen wie auch verloren gegangenes Gepäck eine Entschädigung zu.
Deren Höhe liegt bei etwa 1.265 Euro (Stand Dezember 2013; 1.131 SZR). Allerdings fällt Ihnen die Beweispflicht zu. Und die rechtlichen Regelungen binden Passagiere an gewisse Pflichten. Schadenersatzansprüche wegen Schäden müssen in einer Frist von sieben Tagen angemeldet werden. 21 Tage haben Sie als Fluggast dagegen Zeit, wenn Gepäckstücke verspätet ankommen. Sind Sie schneller am Ziel angekommen als der Reisekoffer, kann niemand verlangen, dass Sie tagelang ohne Wechselkleidung oder nötige Hygieneartikel auskommen. In der Regel können Fluggäste daher Noteinkäufe geltend machen.
Aber: In diesem Zusammenhang gilt der Grundsatz der Angemessenheit. Zahnbürste, Zahnpaste und tägliche Bekleidung sorgen mit Sicherheit für weniger Ärger als ein teures Designerkleid. Sind Einkäufe notwendig, da Gepäck gar nicht oder verspätet ankommt, sollten Rechnungen unbedingt zur Durchsetzung von Ansprüchen aufbewahrt werden.
Problematisch kann auch die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Gepäck sein. Da Fluggesellschaften nur in begrenzter Höhe eine Haftung übernehmen, wird es für den einzelnen Reisenden mitunter teuer. Entweder bleibt teurer Schmuck zu Hause – oder Sie vereinbaren als Passagier beim Check-in eine höhere Haftungsgrenze. Flugreisende sollten sich mit den individuellen Regelungen der Airline beim Thema Gepäck unbedingt vor Abflug vertraut machen.
Ticketpreise – böse Überraschungen vor Abflug
Fluggesellschaften kämpfen um jeden Kunden. Nach wie vor geht vom Preis eine besondere Anziehungskraft aus. Als Verbraucher, der das Ticket online gebucht hat, vergleichen Sie Preise. Umso unangenehmer die Überraschung, wenn vor Abflug eine deutlich höhere Rechnung präsentiert wird. Generell gilt, dass Auslagen wie Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge in den Ticketpreis einfließen müssen. Aufschläge für Zahlungen per Kreditkarte, Gepäck oder die Reservierung eines Sitzplatzes fallen zwar nicht darunter, müssen dem Reisenden aber deutlich bekannt gegeben und dessen Zustimmung eingeholt werden.