Fast jeder Urlauber oder Geschäftsreisende hat diese Situation schon einmal erlebt: In Eile checkt man pünktlich sein Gepäck ein, begibt sich zum Gate in Vorfreude auf den Flug und dann folgt statt dem Boarding einfach nur noch das Warten, weil der Flug Verspätung hat. Die Informationen der Airline sind wie immer knapp bemessen und der Frust steigt. Vielen Passagieren ist jedoch gar nicht bekannt, dass sie gemäß der EU Fluggastrechteverordnung mitunter Ansprüche auf eine Entschädigung haben. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.
Viele Wege führen nach Rom…
Nichts ist ärgerlicher, als ein verschobener oder zumindest stark verspäteter Flug. Letzteres liegt vor, wenn die Maschine mit einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden abhebt. Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung EG 261 können Passagiere dann eine Entschädigung von der Airline einfordern, und zwar sogar rückwirkend für drei Jahre. Entweder wenden sich die Passagiere direkt an die Airline und setzen auf eigene Faust ihre Ansprüche durch, was jedoch einen langen Atem und Durchhaltevermögen erfordert, oder sie wenden sich an ein Inkassounternehmen. Neuerdings haben sich diverse Onlineportale etabliert, wie beispielsweise Airhelp, die im Namen der Kunden Entschädigungen gegen eine Provisionszahlung von 25 % – 35 % einfordern. Das nimmt zwar einige Zeit in Anspruch, spart den Fluggästen jedoch sehr viel Aufwand und Ärger. Wer sofort eine Zahlung erhalten möchte, kann seine Ansprüche gegen eine höhere Provision von mindestens 40 % abtreten und eine garantierte Abfindung binnen ein bis zwei Tagen auf seinem Konto verbuchen.
Abfindungszahlungen der Airlines nur bei bestimmten Voraussetzungen
Grundsätzlich stehen Fluggästen bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € unabhängig vom ursprünglichen Flugpreis zu. Dafür müssen allerdings auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem muss die Airline ihren Sitz in der EU haben und der Flug innerhalb der EU starten oder die letztendliche Landung in der EU erfolgen. Hätte die Airline die Verspätung nicht verhindern können, etwa wegen Streik oder wegen extremem Wetter, kann sie nicht haftbar gemacht werden.
Vorgehen bei starker Flugverspätung
In jedem Fall müssen sich Passagiere die Flugverspätung von der Airline vor Ort bestätigen lassen. Es lohnt sich auch, alle Belege und Quittungen für Extraausgaben wie Essen, ein Taxi oder eine Hotelübernachtung zu verwahren. Im besten Fall tauschen die betroffenen Fluggäste zudem Adressen aus. Die Forderung nach Entschädigung an das ausführende Luftfahrtunternehmen muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Musteranschreiben dafür finden sich beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder Fluggasthelferportalen. Lenkt die Airline nicht ein, können sich die Passagiere kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) wenden. Diese ist allerdings nicht für Geschäftsreisende zuständig.
Fazit: Dank der Fluggasthelferportale ist das Durchsetzen von Ansprüchen auf Entschädigung nach einer erheblichen Flugverspätung um ein Vielfaches einfacher geworden. Zudem hilft die Verbraucherschlichtungsstelle den betroffenen Passagieren, sollte die Airline nicht einlenken.