Aus dem Alltag ist es kaum noch wegzudenken – wäre die Teilnahme am allgemeinen Zahlungsverkehr ohne dessen Bestehen doch unmöglich. Die Rede ist vom Girokonto. Als Gehaltskonto stellt es für Sie nicht nur sicher, dass Lohn und Gehalt regelmäßig zur Verfügung stehen. Über das Girokonto werden heute Mietzahlungen, Überweisungen an Versicherungen, Mobilfunk-Anbieter usw. abgewickelt.
Ein Service, der mitunter Geld kostet. Lange verzichteten Banken zwar auf die Erhebung entsprechender Kontoführungsgebühren. Allerdings gehen – wie unter anderem die Zeitung „Handelsblatt“ berichtet – mehr und mehr Banken wieder zum Gebührenmodell für´s Girokonto über. Gehören Sie zu den Bankkunden, die bereits damit Erfahrungen gemacht haben? Dann wäre ein Anbieterwechsel sinnvoll.
Girokonto kündigen für Bankkunden einfach
Generell ist die Kündigung eines Girokontos für den Verbraucher einfach. Anders als die Bank, welche gesetzliche Regelungen – wie Fristen – einzuhalten hat, ist für Verbraucher die einfache schriftliche Kündigung ausreichend.
Das Kündigungsschreiben muss keine umfangreichen Formvorschriften erfüllen. Die Angaben des Datums, Ihrer Personalien und der Kontodaten zur Identifikation des zu löschenden Girokontos und die Unterschrift sind ausreichend. Hinzukommen sollte die Aufforderung an die Bank, eine Kündigungsbestätigung auszuhändigen.
Hinweis: Im Rahmen einer Kündigung des Girokontos sollte das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Neben den Daten zum bestehenden Konto ist die Angabe der neuen Bankverbindung ratsam, um die Übertragung von Restguthaben gewährleisten zu können.
Hürden der Kündigung
So einfach das Kündigen ihres Girokontos sein mag – einige Regeln lohnt es zu beachten. Einerseits ist es empfehlenswert, altes und neues Konto über einige Wochen parallel zu unterhalten, um Ärger mit Überweisungen zu vermeiden. Nicht jedes Unternehmen/jede Behörde stellt die Kontodaten umgehend um. Die Folge können teure Rücklastschriftgebühren sein.
Auf der anderen Seite kann der Dispokredit zum Problem werden. Haben Sie diesen teilweise oder komplett in Anspruch genommen, muss für eine wirksame Kündigung die Kreditsumme getilgt werden. Rechtlich dem Verbraucherdarlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB zugeordnet, ist eine Kündigung an dieser Stelle nur wirksam, wenn die Forderung innerhalb von 2 Wochen beglichen wird.
Hinzu kommt, dass bis zur wirksamen Kündigung weiter Kontoführungsgebühren entstehen, die Sie als Bankkunde zu tragen haben. Die Löschung des Kontos selbst ist zwar kostenlos, beide Punkte sollten Sie aber dennoch im Auge behalten. Und was passiert mit der EC-Karte? Wahrscheinlich wird die Bank deren Rückgabe oder die Abgabe einer entsprechenden Erklärung verlangen. Am besten Sie entwerten die Karte in jedem Fall, um Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.
Ablauf der Kontokündigung im Überblick:
- neues Konto eröffnen,
- Guthaben auf das neue Konto übertragen,
- Daueraufträge über das neue Konto einrichten, Arbeitgeber über den Wechsel informieren, bestehende Dauerlastschriften ändern usw.,
- eventuell bestehenden Dispo-Kredit ablösen,
- altes Girokonto zeitversetzt schriftlich per Einschreiben mit Bitte um Kündigungsbestätigung kündigen,
- die Bank erstellt einen Abschlusskontoauszug.
Tipp: Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, das Sie zum Beispiel mit ihrem Partner kündigen wollen, müssen alle Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben.