Die Hausratversicherung dient der Absicherung des eigenen Eigentums. Denn im Falle eines Schadens kann der Verlust oder die Zerstörung des Hab und Guts die gesamte finanzielle Existenz bedrohen. Damit Sie sich mit Ihrer Hausratversicherung gut geschützt wissen, erklären wir nachfolgend, was Sie vor Vertragsabschluss beachten sollten.
Die Leistungen der Hausratversicherung
Zum Hausrat gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, elektronische Geräte und viele weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Werden diese im Falle eines versicherten Schadens zerstört, kommt die Gesellschaft für den entstandenen Schaden auf. So können Verbraucher ihr beschädigtes Eigentum reparieren oder im Falle des Verlustes ersetzen.
Selbst die Versicherungswelt hat die Digitalisierung und der moderne Umgang mit Dienstleistungen vollkommen verändert. So lässt sich eine moderne Versicherung heute online abschließen, jederzeit kündigen und meist ist das Ganze auch vergleichsweise günstig. Grundsätzlich bietet Coya bei folgenden Ereignissen Versicherungsschutz:
- Brand, Blitzschlag und Überspannung
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
Verbraucher können außerdem den Versicherungsschutz erweitern, um sich zusätzlich gegen Elementarschäden abzusichern. In diesem Fall leistet die Gesellschaft zum Beispiel auch dann, wenn der Schaden durch Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau oder Lawinen entstanden ist.
Reelle Versicherungssummen wählen
Die Versicherungssumme definiert den maximalen Betrag, den eine Gesellschaft erstattet. Sie sollte in der Summe ausreichend sein, um bei Verlust oder Zerstörung des gesamten Eigentums dieses gleichwertig ersetzen zu können.
Wird die Versicherungssumme zu niedrig gewählt und entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des Hausrats, darf die Gesellschaft ihre Leistungen kürzen. Um dies zu verhindern, müssen Verbraucher mindestens eine Versicherungssumme wählen, die 650 Euro pro Quadratmeter entspricht. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung sollte die Deckungssumme also mindestens 65.000 Euro betragen.
Zusätzliche Leistungsbausteine und Klauseln
Die meisten Gesellschaften ermöglichen es, den Versicherungsschutz der Hausrat individuell und bedarfsgerecht anzupassen. Abhängig von der Wohnsituation gibt es einige wichtige Bausteine und Klauseln, die bei einer zuverlässigen Absicherung nicht fehlen sollten:
- Grobe Fahrlässigkeit: Lassen die Versicherungsnehmer zum Beispiel versehentlich eine Kerze brennen und diese entzündet das Eigentum, leistet die Versicherung nur dann, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen sind.
- Fahrraddiebstahl: Fahrräder lassen sich im Rahmen der Hausratversicherung mitversichern. Allerdings nur dann, wenn dies tariflich vorgesehen ist. Außerdem setzen die Anbieter voraus, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen war, einige sogar, dass es sich innerhalb eines Gebäudes befand.
- Glasversicherung: Glasschäden sind nicht durch eine Hausratversicherung gedeckt. Da die Scheiben des Mobiliars, der Glastisch oder auch das Cerankochfeld jedoch zum Hausrat gehören, bieten die meisten Versicherer den optionalen Einschluss dieser Leistungserweiterung an.
- Rauch- und Rußschäden: Rauch- und Rußschäden führen häufig dazu, dass das Eigentum nicht mehr genutzt werden kann. Da diese Schäden jedoch nicht den Brandbegriff erfüllen, sind sie in der Regel nicht mitversichert. Einige Gesellschaften sehen jedoch eine Leistung bei Rauch- und Rußschäden vor oder ermöglichen ist, diese optional einzuschließen. Selbiges gilt auch für Sengschäden. Weitere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu finden.