Wer nicht nur zeitlich begrenzt, sondern dauerhaft und regelmäßig im Homeoffice arbeitet, der wird sich auf kurz oder lang die Frage stellen, ob es eine Möglichkeit gibt, sich ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Zum einen gibt es so die Möglichkeit die Arbeit im Homeoffice von der Steuer abzusetzen, zum anderen lässt sich in einem separaten Zimmer ruhiger und effektiver arbeiten. Auch die Möglichkeit dem Zimmer durch ein unglaubliches Wandtattoo den eigenen Touch zu verleihen, sollte man nicht unterschätzen, aber dazu später mehr.
Wir haben euch alles Rechtliche und unsere Tipps für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in den eigenen vier Wänden zusammengetragen und möchten diese Ideen gerne mit euch teilen.
Arbeitsplatz oder Arbeitszimmer
Unsere Meinung geht ganz klar zu einem separaten Arbeitszimmer. Alle, die freiwillig oder mehr oder weniger gezwungen in den eignen vier Wänden arbeiten, laufen Gefahr, dass sie sich leicht ablenken lassen von dem, was um sie herum geschieht. Gerade in der aktuellen Situation, indem der Partner eventuell auch von zu Hause aus arbeitet und die Kinder am Fernunterricht teilnehmen, mache ich drei Kreuze, wenn ich die Tür zu meinem Arbeitszimmer schließen kann und mal ganz in Ruhe, ohne Unterbrechungen Kundentelefonate führen kann. Mir fällt es zudem so auch leichter, Arbeit und Privatleben zu trennen und wenn ich am Ende des Arbeitstages die Zimmertür hinter mir schließen kann, dann kann der Feierabend beginnen. Aber das ist nur meine persönliche Vorliebe. Finanziell bietet ein eigenen Arbeitszimmer den Vorteil, dass sich die Miete und der Strom- und Heizkostenverbrauch prozentual von den Steuer absetzen lassen. Informationen dazu findet ihr hier. Leider ist ein separater Raum zum Arbeiten nicht immer vorhanden. Wer nicht den Platz hat, sollte sich aber auf jeden Fall einen abgegrenzten Bereich zum Arbeiten einrichten. Hier kann ein originaler Vinyl Teppich als optische Abgrenzung schon eine große Wirkung haben. Und mit einem farbigen Teppich sieht jeder triste Arbeitsplatz direkt einladender aus.
Schon aus Sicht der Arbeitsstättenverordnung ist ein dauerhaftes Arbeiten auf dem Sofa oder am Esstisch nicht gestattet.
Was man über den Arbeitsplatz wissen muss
Der Arbeitgeber ist für den Schutz der Gesundheit und für die Sicherheit seiner Angestellten verantwortlich. Das gilt zum einen im Büro, aber auch im Homeoffice, wenn dies von Arbeitgeber angeordnet wurde. Im Jahr 2016 wurde die Arbeitsstättenverordnung um den Bereich Homeoffice erweitert. Hier wird festgelegt, wie der Arbeitsplatz auszusehen hat, damit die Gesundheit der Angestellten nicht unter der Arbeit von zu Hause aus leidet. Der Arbeitsplatz muss mit einem Tisch in der richtigen Höhe und einem ergonomisch passenden Schreibtischstuhl ausgestattet sein. Zudem muss auf eine korrekte Beleuchtung und eine festgelegte Entfernung zum Bildschirm geachtet werden. Ob der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für die Angestellten einrichtet, oder sich „nur“ von der Einhaltung der korrekten Umsetzung überzeugt, ist unterschiedlich.
Fazit
Ob man den Luxus hat und sich ein separates Arbeitszimmer nach seinen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann, oder aber der Platz nur für einen Platz zum Arbeiten reicht, spielt im Grunde keine allzu große Rolle. Wichtig ist es mit Accessoires den Raum oder Platz wohnlich zu gestalten und dabei darauf zu achten, dass die Arbeitsstättenverordnug eingehalten wird. So ist effektives Arbeiten von zu Hause genauso gut möglich wie im Büro des Arbeitgebers.