Seniorin mit Elektromobil

Im Elektromobil unterwegs: Worauf muss ich im Straßenverkehr achten?

Unabhängig von Dritten Einkäufe zu tätigen, Freunde zu treffen oder zum Arzt zu fahren, stellt für viele Senioren mit einem Elektromobil keine unüberwindbare Hürde mehr dar. Die motorisierten Krankenfahrstühle verhelfen immer mehr Menschen zu mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag. Doch das Führen eines Elektromobils im Straßenverkehr wirft zahlreiche Fragen auf. Wir klären auf!

Wo darf ich genau mit dem Elektromobil fahren?

Als technisches Fortbewegungsmittel stehen Senioren sprichwörtlich alle Wege offen. So darf das Elektromobil sowohl auf dem Bürgersteig oder auf Radwegen fahren. Gleichermaßen kann es unter der Voraussetzung des notwendigen Zubehörs auch im Straßenverkehr geführt werden. Das bedeutet, eine Blink- als auch Lichtanlage gehören zur Grundausstattung. Die Experten von https://www.mc-seniorenprodukte.de/ haben auf ihrer Internetseite wichtige weiterführende Informationen und einen Ratgeber veröffentlicht. Elektromobile können im Übrigen auch in Innenräumen oder in Fußgängerpassagen und Einkaufszentren genutzt werden.

Benötige ich für das Elektromobil einen Führerschein?

Diese Frage ist ganz klar mit „Nein“ zu beantworten. Jedoch müssen sich die Fahrer eines Elektromobils an die Straßenverkehrsordnung halten. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.

Brauche ich eine Versicherung für das Elektromobil?

Eine der häufigsten Fragen ist die nach der Versicherung. Dafür müssen die Fahrer wissen, dass es verschiedene Modelle von Elektromobilen im Angebot gibt. Fährt das Fahrzeug nicht schneller als 6 km/h, ist keine separate Versicherung notwendig. Oftmals sind die Elektromobile sogar in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h muss jedoch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dementsprechend erhalten sie von den Behörden ein Versicherungsschild (Mofaschild), welches am Fahrzeug angebracht werden muss.

Außerdem erhalten sie vom Händler eine allgemeine Betriebserlaubnis, die in der Tat bei Fahrten zu jeder Zeit mitgeführt werden muss.

Ist eine Kontrolle durch den TÜV notwendig?

Nein. Elektromobile mit einer Geschwindigkeit von bis zu 15 km/h wurden nach §4 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 der FeVändV aufgrund ihrer Bauart sowohl von der Fahrerlaubnispflicht befreit als auch von der Prüfbescheinigungspflicht.

Übernimmt die Krankenkasse sogar die Kosten für ein Elektromobil?

Grundsätzlich sind Elektromobile ein anerkanntes Hilfsmittel und können dadurch durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Voraussetzung für diese finanzielle Förderung ist jedoch eine ärztliche Verordnung. Hierfür muss eine bestimmte medizinische Indikation vorliegen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug über eine sogenannte Hilfsmittelnummer verfügen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich vor dem Kauf umfassend beraten.

Fazit: Elektromobile tragen maßgeblich zum Erhalt der Selbstständigkeit gehbehinderter Menschen bei. Da weder ein Führerschein noch eine regelmäßige Hauptuntersuchung für Elektromobile von den Behörden vorgeschrieben sind, steht die Nutzung der technischen Fahrzeuge in der Tag allen offen. Allerdings müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.

 

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO

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