Keine andere Versicherung wechseln Verbraucher so häufig wie die Autoversicherung. Grund dafür sind die enormen Preis-Leistungsunterschiede zwischen den Gesellschaften. Auch kann eine einzelne Änderung, beispielsweise das Herabsetzen der jährlichen Fahrleistung, eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro im Jahr bedeuten. In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten müssen.
Wie funktioniert ein Versichererwechsel?
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss zunächst ein neuer Anbieter gefunden werden. Dafür ist es hilfreich, verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife zu vergleichen. Als besonders preiswert gelten sogenannte Direktversicherer wie DA Direkt. Diese vertreiben ihre Produkte überwiegend online, wodurch sie sich die Kosten für Vermittlerprovisionen einsparen. Davon profitieren die Kunden, indem sie günstig die Autoversicherung DA Direkt abschließend können. Obgleich es keine Vortort-Agenturen gibt, bietet das Unternehmen einen kompetenten Service via Telefon und Internet. Wer also auf eine persönliche Betreuung verzichten kann, sollte sich nach einem Direktversicherer wie DA Direkt umsehen.
Sobald ein Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden wurde, muss die bestehende Autoversicherung gekündigt werden. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Endet der Vertrag also am 31. August, muss die Kündigung bis spätestens 31. Juli bei der Gesellschaft eingehen.
Die Zulassungsstelle wird automatisch über den neuen Versicherer informiert. Auch der Schadenfreiheitsrabatt wird von der alten Versicherung an den neuen Versicherer weitergegeben. Dennoch sollten Sie prüfen, ob die Anzahl der schadenfreien Jahre korrekt übermittelt wurde.
Worauf gilt es beim Versichererwechsel zu achten?
Damit die Weiterversicherung bei der neuen Gesellschaft problemlos erfolgt, gilt es vor Vertragsabschluss einige Kriterien zu beachten. Prüfen Sie, ob der neue Vertrag alle wichtigen Faktoren absichert:
- 100 Millionen Euro Deckungssumme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro vorsehen. Auch wenn sich dies viel anhört, kann eine niedrigere Summe im Schadensfall knapp werden. Vor allem dann, wenn mehrere oder junge Personen geschädigt wurden.
- Einschluss Grober Fahrlässigkeit: Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt beim Fahren außer Acht lässt. Beispielsweise bei einer Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Enthält der Vertrag nicht die Klausel „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit,“ kann die Gesellschaft die Leistung im Schadensfall kürzen.
- Zusammenstoß mit Tieren: Einige Teilkaskoversicherungen sehen nur eine Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild vor. Daher sollte der Vertrag Versicherungsschutz bei „Tieren aller Art“
- Selbstbeteiligung: Ein Selbstbehalt in der Teil- und Vollkasko reduziert den Beitrag für die Autoversicherung erheblich. Stiftung Warentest empfiehlt, maximal 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkaskoabsicherung zu vereinbaren.
- Jährliche Fahrleistung: Wer mehr als 15.000 Kilometer im Jahr fährt, stellt ein höheres Risiko für Unfälle dar, als jemand der maximal 5.000 Kilometer zurücklegt. Daher ist die Fahrleistung für die Prämie elementar. Dennoch sollte diese nicht zu niedrig angegeben werden. Denn wer mehr fährt als hinterlegt wurde, spart meist nicht. Viele Gesellschalten lassen sich die zu wenig bezahlten Beiträge nachzahlen.