Dass ein Balkon auch nachträglich noch an einem Gebäude angebracht wird, ist zumindest aus einer bautechnischen Perspektive in der Regel bei nahezu allen Immobilien möglich. Allerdings gehen von einem nachträglichen Balkonanbau nicht nur überzeugende Vorteile, sondern auch einige Nachteile aus, die vor der finalen Entscheidung bedacht werden sollten.
Dennoch: Die Sonne endlich in vollen Zügen genießen zu könne, eigenes Gemüse und Obst anzubauen und den Blick in eine bunte Blütenpracht schweifen lassen – dies alles spricht selbstverständlich in hohem Maße für einen nachträglichen Anbau eines Balkons. Dieser kann dann ebenfalls durch ansprechende Balkongeländer aus Aluminium verschönert werden, sodass er auch optisch auf ganzer Linie überzeugt.
Balkonanbau: Diese Vor- und Nachteile sind zu bedenken
Viele Menschen, die nicht das Glück haben, einen Balkon zu besitzen, verspüren nach einem kleinen Außenbereich eine überaus große Sehnsucht – schließlich lassen sich die Wohnqualität und der Komfort im Alltag durch einen Balkon maßgeblich steigern.
Für Vermieter ergeben sich ebenfalls nicht zu vernachlässigende Vorteile, wenn diese ihr Objekt nachträglich mit einem Balkon ausstatten lassen. Dieser Vorteil kann dann für die Mieter jedoch auch zum Nachteil werden, denn die Immobilie steigt dadurch in ihrem Wert.
Generell sollten diejenigen, die selbst über einen Nachrüstbalkon entscheiden können und auf diesem vor allem so viel Sonne wie möglich tanken wollen, den neuen Außenbereich an der Südseite des Gebäudes einplanen – Mieter können darauf jedoch selbstverständlich kaum Einfluss nehmen.
Zu bedenken ist außerdem, dass zahlreiche Wochen voller Unannehmlichkeiten, Dreck und Lärm in Kauf genommen werden müssen, bevor das erste Mal auf dem neuen Balkon entspannt werden kann.
Anbau eines Balkons – Droht eine Erhöhung der Miete?
Für den Vermieter geht der nachträgliche Anbau eines Balkons natürlich erst einmal mit äußerst hohen Kosten einher. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass dieser diese Kosten auch alleine trägt.
In der Folgezeit werden die Kosten für den nachträglichen Balkon von den Mietern jeden Monat in Form einer höheren Miete zurückgezahlt. Mindestens sollte dabei mit einer Erhöhung der monatlichen Miete von rund 30 Euro gerechnet werden. Allerdings werden die Mieter in der Regel im Vorfeld noch einmal im Detail darüber informiert, inwieweit sich die Miete genau durch den Balkonanbau erhöht.
Ausschlaggebend sind für die tatsächliche Mieterhöhung dann nämlich unterschiedliche Kriterien. Diese bestehen etwa in der spezifischen Art des angebauten Balkons, den genutzten Materialien und darin, ob es sich um ein fest verankertes oder um ein freistehendes Balkon-Modell handelt. Beeinflusst wird die Mieterhöhung ebenfalls durch die Quadratmeteranzahl, die der neue Balkon aufweist.
Allerdings wirkt sich der nachträgliche Anbau des Balkons nicht nur auf die Grundmiete, sondern ebenfalls auf die Nebenkosten der Wohnung aus. Es ist beispielsweise nötig, den Balkon in regelmäßigen Abständen professionellen Reinigungsarbeiten an seiner Außenseite unterziehen zu lassen. Die zusätzlichen Kosten, welche der Vermieter dafür aufbringen muss, werden ebenfalls an die Mieter in Form einer Umlage anteilig weitergegeben.
Besonders hellhörig sollten bei einem nachträglichen Anbau eines Balkons Personen werden, die ALG II beziehen. Unter Umständen ist es nämlich möglich, dass diese aufgrund der Veränderungen, die mit dem Balkonanbau einhergehen, umziehen müssen. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Miete die sogenannte Angemessenheitsgrenze aufgrund der Anrechnung der Balkonfläche überschreiten würde.