Pension
Pension, Bild: unsplash

Pensionskassenvergleich

Die richtige Pensionskasse zu wählen, ist besonders in diesen turbulenten Zeiten sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer essenziell und sinnvoll. Ein Vergleich lohnt sich deshalb zweifellos.

Worauf ist zu achten?

Analyse der Vertragslaufzeit

  • Langjährige Verträge sind zu vermeiden. Herkömmliche feste Laufzeiten sind drei bis fünf Jahre. Achtung: Nach Ablauf sind stillschweigende Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr hinzunehmen, falls keine Kündigung mit einer üblichen sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgt. Klauseln bezüglich eines Vertragsausstiegs sollten besonders unter die Lupe genommen werden, da bei geringen Laufzeiten hohe Abzüge im Alter drohen.

Besondere Vorsicht gilt für Rentner: Wechseln sie die Pensionskasse, muss der neue Anbieter mit der Aufnahme zwingend einverstanden sein.

Konditionen

  • Lockangebote für Neukunden sollten genau geprüft werden, damit langjährige treue Kunden auch später vom Vertrag profitieren können. Regelmäßig neu ausgehandelte Vertragsdetails und Betrachtungen des aktuellen Leistungsspektrums sorgen für Prämienreduktionen. Ohne kontinuierliche Vertragsaktualität beziehungsweise Konditionsabgleiche verharren Verträge sonst stets auf einem Prämienniveau.

Kennzahlenanalyse

  • Es kann sich ebenfalls bezahlt machen, beim Pensionskassenvergleich die Kasse auf Herz und Nieren zu prüfen. Gute Kennzahlen sind das Fundament einer gesunden Vorsorge. Ein Blick auf den Cash-Flow oder Deckungsgrad können schnell Klarheit geben und gegebenenfalls Handlungsbedarf aufzeigen. Gut zu wissen ist: Auch der Rentneranteil gibt Aufschluss über die Stabilität der Kasse, ein hoher Prozentanteil kann das Gleichgewicht negativ beeinflussen.

Optimierung durch Online-Tools

  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten viele Pensionskassen Portale mit einem 24-Stunden-Zugriff an, um administrative Tätigkeit spielend leicht online zu erledigen, ohne dass es das Ausfüllen langwieriger Formulare oder Postgänge bedarf.

Erhöhung der Sparbeiträge

  • Um die spätere Altersvorsorge optimal zu planen, sollte auch in Betracht gezogen werden, die Sparraten des Versicherten zu erhöhen, um den optimalen Schutz fürs Alter zu erhalten. Zusätzliche Beiträge können zudem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sollte im Voraus geklärt werden, ob freiwillige Einlagen im Todesfall des Versicherten separat zurückerstattet werden.

Prüfung der Hinterlassen-Leistungen

  • Die Bedingungen, an die die Hinterbliebenenrente geknüpft ist, können verworren sein. Daher sollte ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob bei kinderlosen Paaren eine Mindestdauer gefordert ist oder ob gemeinsame Kinder für eine Auszahlung verpflichtend sind. Es sollte sich genau erkundigt werden, was mit dem angesparten Altersguthaben geschieht, wenn im Todesfall keine Leistungen ausbezahlt werden. Ein Begünstigungsformular kann hier Abhilfe schaffen.

Früh übt sich

  • Spätestens mit fünf Jahren sollte man mit der Pensionsplanung begonnen haben. Es muss geklärt werden, ob das Guthaben monatlich oder als einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt werden soll. Es gibt jedoch auch Mischformen. Für die Anmeldung des Bezugs sollte mit Fristen von ein bis zwölf Monaten gerechnet werden.

Kostenvergleich

  • Die Kosten lassen sich nur vergleichen, wenn alle Leistungen mit der Anfrage übereinstimmen. Alle Daten wie zum Beispiel Spar- und Risikobeiträge sowie Beiträge an die Verwaltungskosten müssen richtig übernommen worden sein. Die Sparbeiträge sollten bei allen Pensionskassen gleich hoch sein. Achtung: Es gibt bedeutende Unterschiede bei Risiko- und Verwaltungskosten. Mit den Risikobeiträgen werden Invaliditäts- und Todesfallleistungen finanziert, wohingegen mit den Verwaltungskosten administrative Tätigkeiten ausgeglichen werden.

Abschließende Tipps:

Ein Vertrag sollte nie gekündigt werden, bevor es keine schriftliche Zusage der neuen Pensionskasse gibt. Die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden müssen berücksichtigt werden, da ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung kein Wechsel möglich ist. Die Vorsorgegelder werden zur neuen Pensionskasse übertragen. Allerdings ist zu kontrollieren, ob die Versicherungsdaten übereinstimmen und ob alles korrekt übertragen und eingebucht wurde.

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