Schaffe, schaffe, Häusle baue! Der Bauboom in Deutschland hält unvermindert an. Abbrucharbeiten, Um- wie auch Neubauten oder Renovierungen stehen im Baugeschäft auf der Tagesordnung. Der dabei entstehende Bauschutt muss fachgerecht entsorgt werden. Bauherren können bei der Entsorgung bares Geld sparen, wenn sie den Schutt vorher trennen und nicht als Baumischabfall abtransportieren lassen.
Sich von einem Fachbetrieb beraten lassen
In erster Linie stehen sowohl der Bauherr als auch der Entsorgungsfachbetrieb in der Pflicht, Bauschutt korrekt zu entsorgen. Da abhängig vom Bundesland unterschiedliche Regelungen existieren, sollten sich Bauherren sehr genau beraten lassen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Kosten für den Abfall um so geringer ausfallen, je sortenreiner er zur Deponie gebracht wird. Die Trennung der einzelnen Materialien ist daher unabdingbar. Im Allgemeinen wird Bauschutt, der aus mineralischen Materialien besteht, in Absetzmulden von 2 m³, 4,5 m³ oder 7 m³ gesammelt und dann durch einen Entsorgungsfachbetrieb professionell beseitigt. Solche Absetzmulden für Bauschuttentsorgung können etwa online unter https://www.derentsorger24.de/bauschuttcontainer/ geordert werden. Die Sortenreinheit erlaubt es später, den Abfall zu recyceln und als Sekundärrohstoff etwa im Straßenbau, dem Tiefbau oder bei Sichtschutzwänden umweltfreundlich wieder zu verwerten.
Diese Materialien fallen unter die Bezeichnung Bauschutt:
Die Regelungen zur Entsorgung von Bauschutt bzw. Baumischabfällen als auch dessen Definition sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV festgehalten. Sie tragen die Schlüsselnummer AVV17, der auch verunreinigtes Erdreich zugeordnet wird.
Im Detail bedeutet das für Bauherren, dass als Bauschutt folgende mineralische Materialien entsorgt werden dürfen:
- Sand
- Erde
- Natursteine wie Schiefer, Marmor
- Sand-, Kalk-, Klinker- und Bimsstein
- Pflastersteine
- Estrich und Zement
- Beton wie auch Betonbruch (Vorsicht: kein Porenbeton)
- Fliesen, Kacheln, Feinsteinzeug, Glasbausteine
- Toiletten, Waschbecken, Pissoirs
- Mauerwerk, Ziegelreste, Putz, Mörtelreste
- Straßenbruch
Baumischabfälle enthalten indes sowohl mineralische als auch nicht mineralische Materialien. Hierfür sind beispielhaft zu nennen:
- Kunststoffe und PVC (auch Rohre aus diesem Material)
- Glas und Glasbruch
- Gas- / Porenbeton
- Fensterrahmen, Türrahmen und Türen
- Kabel sowie Kabelreste
- Tapeten und deren Reste
- Gipskarton, und Gipsreste
- Styropor
- Dämmstoffe bzw. Isolierungen
- Altmetalle, Schrott
- Bauholz (auch Reste und Späne)
Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten vermeiden
Bauschutt muss zeitnah vom Grundstück entfernt werden, da es eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann, so die Experten von derentsorger24. Auf ihrer Seite https://www.derentsorger24.de/bauschuttcontainer/ weisen sie darauf hin, dass ein Zuwiderhandeln mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet werden kann. Eventuelle Kontaminierungen mit kritischem Abfall wie beispielsweise Asbest oder anderen Schadstoffen, müssen unbedingt vermieden werden.
Fazit: Je sortenreiner Bauschutt entsorgt wird, desto geringer fallen die Kosten für Bauherren aus. Als Bauschutt gelten lediglich mineralische Materialien. Eine Kontaminierung der Sortenreinheit hat zur Folge, dass Absetzmulden als Baumischabfall zu weitaus preisintensiveren Gebühren fachgerecht entsorgt werden muss. Besondere Vorsicht ist bei kritischen Materialien wie Asbest geboten. Entsorgungsfachbetriebe sowie das örtliche Umweltamt beraten Bauherren bei Bedarf umfassend.