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Rückbuchung von Überweisungen und Lastschriften –wie geht das?

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Der Zahlungsverkehr in Deutschland ist durch die Änderungen der letzten Jahre und das Online-Banking zwar bequemer aber nicht gerade übersichtlicher geworden. Das Internet hat es zudem so viel unkomplizierter gemacht, Verträge zu schließen. Was auf den ersten Blick sehr positiv klingt, hat jedoch auch seine Tücken, denn bei vielen Abbuchungen und Überweisungen geht die Übersicht recht schnell verloren. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach der Möglichkeit, falsche Transaktionen per Rückbuchung rückgängig zu machen.

Die Rückbuchung einer Lastschrift – Fristen

Sollte ein von Ihnen autorisierter Händler (per Erteilung des Lastschriftauftrags) einen falschen Betrag abgebucht haben, besteht für Sie als Kontoinhaber laut den allgemein anerkannten „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ die Möglichkeit, innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Buchung die Lastschrift zu widerrufen. Dies können Sie natürlich auch tun, wenn Sie die Zahlung aus anderen Gründen stornieren möchten.

Bei einer unautorisierten oder gar illegalen Abbuchung stehen Ihnen für die Rückbuchung sogar 13 Monate ab Buchungstag zur Verfügung. Auch wenn diese Fristen recht lang wirken, sollten Sie trotzdem stetig Ihre Kontoauszüge auf unautorisierte Buchungen checken. Hier die wichtigen Fristen noch einmal in der Übersicht:

  • autorisierte Lastschriften: 8 Wochen ab Buchungstag
  • illegale, nicht autorisierte Buchungen: 13 Monate ab Buchungstag

Lastschrift-Rückbuchung durchführen – wie ist der Ablauf?

Wenn Sie die Rückbuchung einer Lastschrift veranlassen möchten, hängt der genaue Ablauf stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Als Nutzer des Online-Bankings stellt die Aktion keinerlei Problem dar, denn Sie müssen lediglich in der Umsatzübersicht auf den entsprechenden Button klicken. Oftmals wird dieser als Pfeil dargestellt und heißt „Rückbuchung“ oder „Lastschrift zurückgeben“. Ein Klick genügt und schon wird die Rücklastschrift vorbereitet. Für diesen Schritt fallen im Normalfall Gebühren an, die mindestens 3,50 Euro betragen, aber je nach Bank variieren. Die Gebühren werden bei autorisierten Abbuchungen Ihnen als Bankkunde in Rechnung gestellt.

Sollten Sie Ihre Bankgeschäfte noch in der Filiale tätigen, müssen Sie diese für eine Rücklastschrift aufsuchen. Dort erteilen Sie dem Bankmitarbeiter einen entsprechenden Auftrag, der zu unterschreiben ist. Daraufhin wird der Mitarbeiter die Rückbuchung durchführen. Die wichtigsten Punkte zum Ablauf:

  1. Entweder in das Online-Banking des eigenen Kontos einloggen oder die Filiale betreten.
  2. Im Online-Banking in der Buchungsübersicht die entsprechende Lastschrift auswählen und auf den entsprechenden Button klicken (steht neben der Buchung) und fertig ist die Transaktion.
  3. In der Filiale dem Bankmitarbeiter einen entsprechenden Auftrag erteilen und bei Bedarf unterschreiben. Der Mitarbeiter wird den Auftrag in Kürze ausführen.

Rückbuchung einer Überweisung – ein Glücksspiel auf Zeit

Bei einer Überweisung zeigt sich die Situation deutlich schwieriger. Sollten Sie also einmal eine falsche Kontonummer angegeben haben, ist Eile geboten. Solange die Buchung noch nicht bearbeitet wurde, wird die eigene Bank die Transaktion auch per Telefon stornieren. Problematischer wird es allerdings, wenn die Überweisung bereits durchgeführt ist. Während die Empfängerbank die Zahlung bearbeitet, kann eventuell dort eine Rückbuchung erreicht werden. In einigen Fällen hilft der Kundenservice der eigenen Bank. Ist die Zahlung jedoch bereits auf dem Konto des falschen Empfängers, führt kein Weg daran vorbei, diesen zu kontaktieren und um eine Rücküberweisung zu bitten. Die eigene Bank übernimmt letztlich keine Haftung für Verluste, die aus fehlerhaften Überweisungen Ihrerseits entstehen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es gibt keine Garantie für die Rückbuchung einer Überweisung
  • Banken übernehmen keine Haftung für Verluste aus fehlerhaften Überweisungen
  • Schnell handeln und die eigene Bank um Rückbuchung bitten
  • Später hilft nur noch die Anfrage beim Empfänger

Wer diese Punkte verinnerlicht, kann insbesondere in Bezug auf Lastschriften eigentlich nichts mehr falsch machen.

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