Es kann jedem einmal passieren – man passt nicht auf und schneller als einem lieb ist, wachsen die Schulden und die Gläubiger stehen vor der Tür. Wie aus dem Fernsehen bekannt, gibt es einige Konzepte, um seine Schulden loszuwerden – aber es gibt auch einige eher unbekannte.
Grundsätzliche Konzepte
Ist man bis über beide Ohren verschuldet, gibt es grundsätzlich zwei Konzepte, die Schuldnerberater vorschlagen und verfolgen: Die unbürokratischere Variante ist eine Teilzahlung der Schulden, ein sogenannter Schuldenvergleich. Die Idee hierbei ist, dass dem Gläubiger vorgeschlagen wird, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten und dafür den Rest zu bekommen. Denn die Alternative wäre die Privatinsolvenz, an der ein Gläubiger weniger interessiert ist, da die Chancen eher zu seinem Ungunsten stehen, etwas zu bekommen. Je nach Höhe der Schulden erscheint ein Vergleich daher lukrativer.
Auf nach England
Wer sich gar nicht anders zu helfen weiß und seine Schulden schnell los werden will, kann es dann auch mit eher ungewöhnlichen Mitteln versuchen, beispielsweise einem Umzug nach England. Da Großbritannien in der EU liegt, gelten viele Regelungen für die Europäische Union auch dort, allerdings sind manche anderen Gesetze zuweilen großzügiger zugunsten des Schuldners ausgelegt. Man braucht an sich nur eine Meldeadresse in England und schon kann es losgehen.
Wie funktioniert das?
Wenn man in England gemeldet ist, gelten englische Gesetze – logisch. Mit einer Adresse in England werden also die Karten neu gemischt. Sind Sie in England gemeldet und in Deutschland abgemeldet, müssen Sie alle Gläubiger anschreiben und ihnen Ihre neue Adresse mitteilen. Sie sollten dabei auch erwähnen, dass Ihnen daran gelegen ist, Ihre Schulden zu begleichen. Sie verhandeln künftig also von England aus, in Deutschland passiert nichts mehr. Und hier ist der Zeitpunkt, an dem die Verhandlung um einen Schuldenvergleich losgeht.
Letzter Ausweg: Privatinsolvenz
Wenn sich die Gläubiger nicht auf einen Schuldenvergleich einlassen, bleibt noch der Weg über die Privatinsolvenz. Diese dauert in Deutschland 6 Jahre, allerdings kann es an die 10 Jahre dauern, bis sie wirklich vollendet ist. Das geht in England wesentlich schneller, da hier nur 18 Monate – anders ausgedrückt eineinhalb Jahre – für eine Privatinsolvenz vergehen. Wer in England Privatinsolvenz anstrebt, muss dort nach EU-Gerichtsbeschluss seit 6 Monaten wohnen bzw. gemeldet sein. Auch ist eine im Ausland angemeldete Privatinsolvenz in der gesamten Europäischen Union gültig – das wurde in Art. 25 EuInsVO Nr. 1346/2000 so festgelegt.