Studium

So können Studierende ihr Studium finanzieren

Semesterbeitrag, Bücher, Wohnung: Studierende müssen einiges an Ausgaben stemmen. Für die Finanzierung bieten sich verschiedene Möglichkeiten, wir stellen vier typische vor.

Unterstützung durch die Eltern

Viele Studierende sehen sich in der glücklichen Lage, dass ihre Eltern sie über die Studienzeit finanziell unterstützen. 2013 war das laut Deutschem Studentenwerk bei rund 78 Prozent der Studierenden der Fall. Eine Möglichkeit der Unterstützung ist beispielsweise, dass die Eltern ihren Kindern das Kindergeld ausbezahlen. Junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr (bzw. deren Eltern) haben prinzipiell einen Anspruch auf den Bezug von Kindergeld, insofern sie sich in einer Ausbildung befinden – in diesem Fall in einem Studium – und keine sogenannten „schädlichen Einkünfte“ beziehen. Als schädlich gelten Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten mit einer Arbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche. Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, beispielsweise ein 450-Euro-Job, ist hingegen zulässig und unproblematisch.

Nebenjob

Eine solche geringfügig entlohnte Beschäftigung stellt gleichzeitig die zweite Möglichkeit dar, mit der Studierende ihr Studium teilweise finanzieren können. Je nach Studien-Aufwand können Studierende während des Semesters einen Nebenjob ausüben, um sich ein paar Euro hinzu zu verdienen. Dabei müssen es nicht immer die gewöhnlichen Aushilfsjobs im Supermarkt, als Tresenkraft oder als Nachhilfelehrer sein; je nach Stadt gibt es auch alternativere, ungewöhnliche Jobs wie etwa als Simulationspatient im Krankenhaus zu arbeiten oder als Testkäufer, um die Servicequalität von Einzelhändlern zu testen.

BAföG

Studenten, deren Eltern nicht in der Lage sind, sie finanziell zu unterstützen, haben in den meisten Fällen Anspruch auf BAföG. Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf das BAföG besteht, wurde im Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung in 69 Paragrafen festgelegt. Das BAföG ist zu 50 Prozent ein zinsloser Kredit, der nach einer Karenzzeit von fünf Jahren nach dem Studium schrittweise zurückgezahlt werden muss. Die anderen 50 Prozent müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Zahlung des BAföG ist an Bedingungen wie den Verdienst der Eltern und das Vermögen des Studierenden geknüpft. Seit dem Wintersemester 2016/17 beträgt der Höchstfördersatz 735 Euro im Monat.

KfW-Studienkredit

Es gibt Fälle, in denen Eltern ihre Kinder finanziell nicht ausreichend unterstützen können und trotzdem kein Anspruch auf BAföG besteht. Ist das Studium zudem noch zeitaufwendig, sodass keine Zeit zum Jobben bleibt, bietet sich häufig noch der KfW-Studienkredit als willkommene Alternative zur Studienfinanzierung an. Der auf Studierende zugeschnittene Kredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Der KfW-Kredit wird an deutsche Staatsbürger und unter gewissen Umständen auch an EU-Bürger und Bildungsinländer gezahlt, die in Deutschland gemeldet und in einer Universität eingeschrieben sind. Die Studierenden legen die Summe des Kredits individuell fest, es wird ein monatlicher Betrag zwischen 100 und 650 Euro gewährt. Er wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen oder dem der Eltern gezahlt. Der Kredit ist jedoch anders als das BAföG zu 100 Prozent plus Zinsen zurückzuzahlen. Nach dem Studium haben Studierende eine Karenzphase zwischen 6 und 23 Monaten, bis sie mit der Tilgung des Kredits beginnen müssen.
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