In Deutschland existiert seit Ende des 19. Jahrhunderts ein umfassendes System der Sozialversicherung, das auf mehreren Säulen ruht – darunter der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie der Rente. Alles zusammen macht eine grundlegende Absicherung der Arbeitnehmer zwischen Rhein und Oder aus. Allerdings fallen nicht alle Beschäftigten in den Personenkreis der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Wer dies aber tut, kennt ihn – den Sozialversicherungsausweis.
Allgemein auch kurz als SV-Ausweis bezeichnet, ist er für versicherungspflichtige Arbeitnehmer lange ein ständiger Begleiter gewesen. Die Mitführungspflicht für diverse Branchen ist zwar seit 2009 weggefallen. Trotzdem sollten Sie den Sozialversicherungsausweis nicht einfach in irgendeiner dunklen Schublade verschwinden lassen.
Hintergrund: Der SV-Ausweis ist eines der wichtigen Dokumente, welches Sie im Laufe eines Arbeitslebens immer wieder brauchen. Er dokumentiert nicht nur Ihre Erfassung in der Sozialversicherung. Vielmehr wird der SV-Ausweis einerseits im Zuge der Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber gebraucht und auf der anderen Seite bei der Beantragung von Sozialleistungen. Ausgestellt vom für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung, weisen Sie mit dem Sozialversicherungsausweis nach, dass eine Registrierung in der Sozialversicherung erfolgt ist.
Eine Mitführungspflicht, wie sie früher für einige Branchen galt, hat der Gesetzgeber allerdings vor einigen Jahren fallen lassen. Stattdessen müssen Sie sich als Angehöriger betroffener Berufe mit entsprechenden Dokumenten (z. B. Personalausweis) bei Kontrollen ausweisen können.
Den SV-Ausweis beantragen – wie macht man´s richtig?
Als Arbeitnehmer werden Sie von neuen Arbeitgebern immer nach dem Sozialversicherungsausweis – wenigstens aber der Rentenversicherungsnummer – gefragt. Wer zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, kann hier natürlich nur fragend mit den Schultern zucken, er hat weder eine Versicherungsnummer noch den SV-Ausweis zur Vorlage. Vielmehr macht sich das unbehagliche Gefühl breit, wieder einen Behördengang verschlafen zu haben.
Ganz so dramatisch ist die Situation in der Praxis nicht. Der Sozialversicherungsausweis ist zwar ein wichtiges Dokument, um dessen Beantragung sich ein Arbeitnehmer allerdings nur in Ausnahmefällen kümmern muss. Grundsätzlich übernimmt die Sozialversicherung alles Notwendige für dessen Ausstellung.
Wer zum ersten Mal einer Beschäftigung nachgeht, wird automatisch durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale angemeldet. Liegt keine Versicherungsnummer vor, leiten die entsprechenden Stellen das Verfahren an den Rentenversicherungsträger weiter, welcher den SV-Ausweis ausstellt. Um die erste Beantragung muss sich also de facto niemand kümmern, es spielt sich alles hinter den Kulissen ab. Das Ergebnis dieser „automatischen“ Ausweisvergabe hält man irgendwann in den Händen.
Hinweis: Ein SV-Ausweis wird von Amts wegen nicht nur dann erstellt, wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen (bzw. eine Versicherungsnummer vergeben wird). Auch bei Namensänderungen stellt der Rentenversicherungsträger einen Ausweis aus.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Der Arbeitnehmer erhält automatisch einen SV-Auswies bei Aufnahme einer Tätigkeit
- Auch bei Namensänderungen wird automatisch ein solcher Ausweis neu erstellt
- Mitnahmepflicht für die meisten Branchen ist entfallen
Verlust und Unbrauchbarkeit des Sozialversicherungsausweises
Im Alltag kann es durch verschiedene Gründe dazu kommen, dass ein SV-Ausweis unbrauchbar oder zerstört wird bzw. abhanden kommt. Dies kann zum Beispiel die Folge eines Diebstahls sein, wenn wichtige Dokumente im Zuge eines Wasserschadens in Mitleidenschaft gezogen werden oder das Portemonnaie verloren geht. In all diesen Fällen scheint guter Rat teuer. Wie kommt man an Ersatz für den Sozialversicherungsausweis?
In einer solchen Situation ist wieder der Träger Ihrer Rentenversicherung für die Ausstellung des neuen SV-Ausweises zuständig. Hierfür wenden Sie sich einfach an die Krankenkasse, welche die Antragsformalitäten übernimmt. Viele Kassen halten für genau diesen Zweck bereits fertige Formulare bereit, die Sie sich auch online ausdrucken können. Neben den persönlichen Angaben zu Ihrer Person werden in den Anträgen auch nähere Informationen zum Verbleib des alten Ausweises verlangt.
Wichtig: Da in Deutschland pro Person nur ein Sozialversicherungsausweis erlaubt ist, muss ein beschädigtes bzw. unbrauchbar gewordenes Exemplar im Zuge der Beantragung des neuen SV-Ausweises abgegeben werden. Ist dies nicht möglich, wird eine Begründung verlangt.
Wie ich einen neuen SV-Ausweis erhalte:
- Mit der Verlustmeldung an die Krankenkasse wenden
- Häufig müssen fertige Online-Formulare der Krankenkassen nur unterschrieben werden
- Bei Unbrauchbarkeit das alte Exemplar abgeben
- Bei Verlust eine Begründung abgeben