Damit Ihre Eheschließung rechtlich anerkannt wird, bedarf es in Deutschland zumindest eine standesamtliche Trauung. Und obwohl viele Paare die standesamtliche Trauung in ihrer Vorstellung mit einem eher trockenen, bürokratischem Akt gleichsetzen, haben Sie diesbezüglich nichts zu befürchten: Auch die standesamtliche Trauungszeremonie kann sehr schön gestaltet werden und einen würdigen Auftakt in das neue Eheleben bieten.
Gestaltungsmöglichkeiten bei der standesamtlichen Trauung
Den Rahmen der standesamtlichen Trauung können Sie in vielerlei Hinsicht selbst bestimmen: So besteht vielerorts die Möglichkeit, die Trauung in einer selbst gewählten Location durchführen zu lassen. Außerdem können Sie auch die Gäste, den Trauspruch oder die Musik selbst auswählen.
Ganz ohne Bürokratie geht es jedoch leider dann doch nicht. Zum einen wird für die standesamtliche Hochzeit nämliche die Vorlage bestimmter Unterlagen vorausgesetzt, zum anderen sollten vor der Trauung durch das Standesamt einige Vorbereitungen getroffen werden, um Stress und manchmal auch böse Überraschungen zu vermeiden.
Wichtige Dokumente für die standesamtliche Trauung
Abhängig von Ihrer Nationalität und Ihrem früheren Familienstand benötigen Sie für die standesamtliche Trauung verschiedene Dokumente. Grundlegend gehören hierzu:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches
Falls einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
Falls Sie bereits verheiratet waren benötigen Sie außerdem:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des ehemaligen Partners
- vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis falls Sie Kinder aus früheren Ehen haben
Falls Sie gemeinsame in Deutschland geborene Kinder haben:
- Abstammungsurkunde des Kindes
Wichtig:
Bei Anmeldung im Standesamt dürfen Ihre Unterlagen nicht älter als ein halbes Jahr sein. Die Hochzeit muss außerdem innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung der Eheschließung stattfinden. Trauzeugen werden übrigens aus rechtlicher Sicht nicht mehr benötigt, auch wenn es immer noch Brauch ist, sich das Jawort vor Zeugen zu geben und diese auf der Heiratsurkunde unterschreiben zu lassen.
Ablauf der standesamtlichen Trauung
Für die standesamtliche Trauung sollten Sie in jedem Fall etwa 20 bis 30 Minuten Zeit einplanen. Je nach Ihrer individuellen Gestaltung der Zeremonie auch länger. In der Regel läuft die standesamtliche Trauung jedoch wie folgt ab:
- Begrüßung des Brautpaares durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin
- Feststellung und Prüfung der Personalien von Brautpaar und Trauzeugen – Hier wichtig: Personalausweis oder Reisepass unbedingt mitbringen!
- Betreten des Trauzimmers wo Brautpaar, Trauzeugen und gegebenenfalls weitere Gäste Platz nehmen
- Ansprache des Standesbeamten oder der Standesbeamtin
- Ehekonsenserklärung und Eheschließungsformel
- Nach Bejahung der Eheschließungsformel durch beide Partner: Mündliche Bestätigung der rechtsgültigen Eheschließung der Eheleute durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin
- Ringwechsel und Brautkuss
- Ehebucheintrag wird durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin vorgelesen
- Unterschriften: Der Ehebucheintrag wird vom Brautpaar, den Trauzeugen und dem verantwortlichen Standesbeamten unterschrieben
- Gratulation und Nachwort
Anfallende Kosten bei der standesamtlichen Hochzeit
Je nachdem welche Dokumente Sie benötigen können im Standesamt unterschiedliche Kostenpunkte anfallen, darunter beispielsweise für die Prüfung der Ehefähigkeit, die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens oder Abschriften der Heirats- Geburts- sowie Abstammungsurkunde.
Außerdem können weitere Gebühren besondere Anforderungen, wie Trauungen am Wochenende und außerhalb der Öffnungszeiten oder Zeremonien außerhalb der üblichen Räumlichkeiten anfallen.
Generell ist es zu empfehlen, sich vor der Anmeldung persönlich beim Standesamt über die benötigen Unterlagen oder die anfallenden Kosten kundig zu machen. In folgenden Fällen sollten Sie jedoch auf jeden Fall um einen Beratungstermin bitten:
- einer von Ihnen hat ein minderjähriges Kind
- Sie haben gemeinsame Kinder
- einer von Ihnen ist adoptiert
- einer von Ihnen ist im Ausland geschieden worden
- einer von Ihnen besitzt eine ausländische Staatsbürgerschaft
- einer von Ihnen hat mehrere Vorehen