Die Hauptaufgabe der Agentur für Arbeit ist, Arbeitslose wieder auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern. Um dies zu erreichen, führen sie Gespräche, unterstützen bei der Jobsuche und vermitteln. Doch nicht immer ist es leicht, einen geeigneten Arbeitgeber zu finden. Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitslose zu erhöhen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter den Vermittlungsgutschein. Wir zeigen, was dahintersteckt und unter welchen Voraussetzungen die Förderung ausgestellt wird.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Die genaue Bezeichnung lautet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Er dient dazu, die Jobsuche bei Arbeitslosen und vor allem bei Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Erfüllt der Antragsteller alle Anforderungen, erhält er von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein. Diesen kann er bei zertifizierten privaten Arbeitsvermittlern einsetzen oder an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Bei erfolgreicher Vermittlung oder der Teilnahme an einer fortbildenden Maßnahme übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten. Ohne den Vermittlungsgutschein muss der Teilnehmer diese selbst tragen.
Der Vermittlungsgutschein hält für Arbeitslose drei mögliche Maßnahmen bereit:
- das Aufsuchen eines privaten Arbeitsvermittlers, der über eine AZAV-Zertifizierung verfügt
- Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oder an einem professionellen Coaching
- eine betriebliche Trainingsmaßnahme, die mit einer Probearbeit oder Praktikum inklusive Weiterbildung vergleichbar ist
Welche Anforderungen setzt der Vermittlungsgutschein voraus?
Nicht jeder hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Der Gesetzgeber legt fest, dass nur diejenigen die Förderung erhalten, die ALG-I beziehen. Außerdem muss der Antragsteller vor der Beantragung des Vermittlungsgutscheins bereits seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sein. Sollte er vor der Teilnahme an einer Weiterbildung oder der Vermittlung eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, verfällt der Anspruch.
Obgleich ALG-II-Empfänger laut Gesetz keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, handelt es sich hierbei um eine Ermessenssache des Sachbearbeiters. Sieht dieser eine Chance darin, dass die Arbeitslosigkeit durch die Teilnahme an bildungsfördernden Maßnahmen oder einer privaten Vermittlung beendet werden kann, steht es ihm frei, die Förderung auszustellen. Selbiges gilt für Berufsrückkehrer, Arbeitssuchende mit einem Minijob und Arbeitslose, die eine Existenzgründung anstreben.
Wie funktioniert der Vermittlungsgutschein?
Wer einen Vermittlungsgutschein erhalten hat, kann sich an einen oder mehrere private Arbeitsvermittler wenden. Die Bezahlung durch die Agentur für Arbeit erfolgt erst nach erfolgreicher Vermittlung und nachdem das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Wochen besteht.
Arbeitslose, die an einer Weiterbildung teilnehmen möchten, entscheiden sich für eine Fortbildungsmaßnahme oder vereinbaren einen Termin mit einem Jobcoach. Der Bildungsträger führt die Weiterbildung durch und stellt dem Teilnehmer, abhängig vom Kurs, ein Zertifikat aus. Anschließend erhält er von der Agentur für Arbeit das Honorar.
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein sind bei der regionalen Agentur für Arbeit und auf der offiziellen Webseite zu finden.