Wärmeschutz bei Neubauten: Darauf sollten Bauherren achten

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Anforderungen an beheizte Gebäude rasant erhöht. Vor allem in Bezug auf die Energieeinsparverordnung müssen Bauherren bei ihrem Neubau viele gesetzliche Vorgaben beachten. Denn neben der Wärmedämmung gibt es auch in Bezug auf die Außentüren und die Fenster viel Einsparpotenzial, um den Energieverbrauch effizient zu senken.  Diese Maßnahmen tragen nicht nur dazu bei, die Klimaschutzziele des Staates zu erreichen, die Heizkosten lassen sich zudem effektiv senken. In diesem Artikel erfahren Bauherren, worauf sie beim Kauf von wärmeisolierten Türen und Fenstern achten sollten.

Energieeinsparverordnung: Gesetzliche Vorgaben für mehr Energieeffizienz

Um effektiv zum Klimaschutz beizutragen, wurde in Deutschland die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Dieses Gesetz legt die energetischen Anforderungen an Neubauten fest, denn es befasst sich mit der Wärmedämmung von beheizten Gebäuden. In den Vorgaben werden nicht nur die technischen Anlagen und die Isolierung behandelt, sondern auch Außentüren und Fenster müssen festgelegte Standards erfüllen. So darf der Wärmeverlust bei Balkon- wie auch Haustüren einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Bei Haustüren liegt der Wärmedurchgangskoeffizienten aktuell bei maximal 1,8 W/(m²K). Um diesen Wert erreichen zu können, müssen Bauherren bereits beim Kauf der Tür viele Faktoren beachten. Beispielsweise sollte das Türblatt eine Mindeststärke aufweisen, um eine gute Wärmeisolierung zu ermöglichen. Optimal sind Modelle mit 68mm. Auch Glaselemente in den Haustüren sollten aus einer Wärmeisolation bestehen.

Vorgaben der Energieeinsparung für Fenster

Bei älteren Häusern sind die Fenster häufig einer der maßgeblichsten Gründe für den Wärmeverlust und hohe Nebenkosten. Aus diesem Grund gehen immer mehr Immobilienbesitzer dazu über, ihre alten, einfachverglasten Fenster gegen energieeffizientere Modelle auszutauschen. Gerade Wärmedämmfenster mit Kunststoff-, Holz- oder Metallrahmen sorgen für eine deutliche Energieeinsparung. Bei einem Neubau wiederum müssen sich Bauherren auch hier an gesetzliche Vorgaben halten. So darf der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von 1,3 W/(m²K) nicht überschreiten. Bei Dachfenstern ist ein maximaler Wert von 1,4 W/(m²K) festgelegt. Doch vor dem Hausbau ist es ratsam, sich über die aktuellen Verordnungen zu informieren. Gerade bei Sonderverglasungen, beispielsweise bei schallisolierten Fenstern gelten wiederum andere Werte als Mindestanforderung.

Wärmeschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden

Eine Ausnahme von der Energiesparverordnung gilt für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Sie müssen bei einer Sanierung nicht zwangsweise die Klimaschutzvorgaben erfüllen oder über einen Energieausweis verfügen. Selbst die KfW-Bank macht bei der Kreditvergabe für denkmalgeschützte Bauten eine Ausnahme. Doch Bauherren sollten auch ohne gesetzliche Vorgaben die Energieeffizienz ihres Eigenheims verbessern. Sie können auch durch intelligentes Heizen ihre Energiekosten senken und trotz den Erschwernissen des Denkmalschutzes zur Energieeinsparung beitragen. Weitere Informationen zum intelligenten Heizen sind hier zu finden.

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