Nach einem Autounfall, ganz gleich ob selbst- oder fremdverschuldet, liegen die Nerven erst einmal blank. In der ganzen Aufregung kann es schnell zu voreiligen Reaktionen kommen, die zusätzliche Komplikationen schaffen. Jedoch verhindert ein klarer Kopf und das daraus resultierende richtige Verhalten viel unnötigen Ärger.
Was gibt es am Unfallort zu beachten?
Zunächst müssen die nachkommenden Autofahrer durch die Warnblinkanlage sowie durch ein Warndreieck auf die Situation aufmerksam gemacht werden. Falls Menschen verletzt sind, wird der Rettungswagen gerufen und Erste Hilfe geleistet. Es ist sehr wichtig, am Unfallort alles so zu belassen wie es ist und keine Veränderungen vorzunehmen. Ebenso wichtig ist das Aufnehmen der Daten, bzw. Personalien des Unfallgegners. Die Daten des Fahrzeughalters, das Nummernschild, sowie der Name der Versicherung samt der dazugehörigen Vertragsnummer muss ebenso notiert werden wie der Unfallzeitpunkt. Früher wurde dazu geraten einen Fotoapparat im Handschuhfach zu haben, heute besitzen viele Menschen eine Handy-Kamera, die dazu dient den Unfallort und die beteiligten Autos samt ihrer Unfallschäden auf Bildern festzuhalten. Einzelaufnahmen, auf denen ausschließlich die Schäden zu sehen sind, erweisen sich später als sehr hilfreich. Gibt es Zeugen? Wenn es der Fall ist, müssen auch ihre Namen und Anschriften notiert werden. Das Fotografieren der Papiere des Unfallgegners ist nie falsch und ganz besonders ratsam, wenn es sich beim Fahrer nicht um den Halter des Fahrzeuges handelt.
Polizei – ja oder nein?
In den unterschiedlichsten Sachlagen sollte die Polizei unbedingt informiert werden. Das gilt nicht nur für Unfälle, bei denen jemand verletzt wurde, sondern beispielsweise auch im Falle von Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Fahrerflucht oder wenn nicht klar festgestellt werden kann, wer der Unfallverursacher und damit der Schuldige ist. Entsteht keine Einigung, so sollte auch bei kleinen Beschädigungen die Polizei hinzugezogen werden, wobei es ansonsten im Falle einer Einigung nicht dringend notwendig ist. Bei größeren Schäden ist das Miteinbeziehen der Polizei jedoch von Vorteil.
Die Versicherung
Die Aufgabe der betroffenen Autofahrer ist in jedem Fall das Informieren ihrer Versicherung. Der Unfallverursacher und der Fahrer, der keine Schuld trägt, informieren zunächst ihre eigene Versicherung und informieren sie über den Unfall. Der nichtschuldige Fahrer nimmt zusätzlich Kontakt zu der gegnerischen Versicherung auf und wird von dieser über die Möglichkeiten der Schadensregulierung in Kenntnis gesetzt.
Der KFZ-Gutachter
Die genaue Dokumentation ist um so wichtiger, desto unklarer die Schuldfrage ist. Denn spätestens, wenn vom KFZ-Gutachter ein Gutachten erstellt wird, ist eine gute Aufzeichnung von Vorteil und sehr hilfreich und kann zur Beschleunigung der Schadensregulierung beitragen. Wird im Falle von hohen Reparaturkosten oder gar Totalschäden Schadensersatz gefordert, so muss ein KFZ-Gutachter hinzugezogen werden. Bei Bagatellschäden ist dies nicht der Fall, denn die werden von der Versicherung des Unfallverursachers auch ohne Gutachten gezahlt. Bei hohen Schadensummen muss der KFZ-Gutachter die Höhe der Reparaturkosten und die entstandenen Schäden festlegen und den Wert des Fahrzeuges, vor und nach dem Unfall, benennen. Das Hinzuziehen eines KFZ-Gutachters ist nicht nur von Nöten um die Schadensersatzforderung zu begründen, sondern nimmt zusätzlich dem Schuldigen die Möglichkeit seine Schuldigkeit zu bestreiten. Im besten Falle kann ein Gutachten damit auch die Wogen zwischen zwei streitenden Parteien etwas glätten.
Der Rechtsanwalt
Nach einem Unfall erspart der Anwalt den Beteiligten viel Zeit und Nerven, denn ein Rechtsanwalt übernimmt die Kommunikation mit den Versicherungen, der Polizei und dem Gutachter, was zu einer Beschleunigung der Schadensregulierung führt. Der Rechtsanwalt hat nicht nur den Überblick, sondern hat als Anwalt auch die Aufgabe, den Schadensersatzanspruch vollkommen auszuschöpfen. Auch für das Unfallopfer ist es von Vorteil einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn er zeigt nicht nur mögliche Rechte auf, sondern wird zusätzlich von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt.